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8. Ärzte- und Juristentag

Die interessiert lauschenden ZuhörerInnen

Am 08.10.2022 fand im Haus der Universität Düsseldorf zum 8. Mal der Ärzte- und Juristentag statt. Die interdisziplinäre Tagung, die jährlich vom Institut für Medizinrecht durch Prof. Dr. jur. Katharina Lugani und vom DWG / den BVOU durch Prof. Dr. med. Michael Winking ausgerichtet wird, fand dieses Jahr erneut im sich bewährten Hybridformat statt. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen (ca. 40 vor Ort und ca. 60-70 online per Zoom) hörten verschiedene Vorträge zu aktuellen Themen aus juristischer und medizinischer Perspektive. In jeweils sich anschließenden Diskussionen erfolgte ein reger Austausch zwischen den beiden Disziplinen.

Eröffnet wurde die Tagung durch eine Begrüßung der TeilnehmerInnen durch die Vorsitzenden Prof. Dr. jur. Katharina Lugani und Prof. Dr. med. Michael Winking.

Im ersten Block referierten Prof. Dr. med. Dorothea Daentzer, DIAKOVERE Annastift, Orthopädische Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover, und Dr. jur. Makoski, LL.M. (Univ. Boston), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und Justiziar der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft, zum Thema „Der Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung vor Wirbelsäulen-Operationen“. So präsentierte zunächst Prof. Dr. med. Dorothea Daentzer die Bedeutung für den Arzt dargestellt an einem klinischen Fall verbildlicht und somit für alle Zuhörerinnen und Zuhörer verständlich. Daran anschließend führte Dr. jur. Kyrill Makoski die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die juristischen Grundlagen dieser Thematik ein und beleuchtete das Bedürfnis nach einer Zweitmeinung.

Nach einer kurzen Pause befasste sich der zweite Block mit dem Thema „Das Berufsbild des Physician Assistant“. Prof. Dr. med. Buhlinger-Göpfart, Professur für physician assistance, stellte die Chancen und Grenzen des Einsatzes eines solchen in Arztpraxen und Kliniken dar und zog insbesondere Vergleiche mit anderen Ländern, in denen ein solches Berufsbild bereits etabliert ist.

Daran anschließend thematisierten die Referate von Jörg Karst, Facharzt für Anästhesiologie, Vorstandsmitglied Spitzenverband Fachätzte Deutschlands e.V., Vorsitzender des Schnittstellenausschusses ambulant-stationär, Berlin, und Prof. Dr. jur. Frank Stollmann, Leitender Ministerialrat, Leiter der Gruppe V A Heilberufe, GKV, Sektorenübergreifende Versorgung, „Die sektorübergreifende Versorgung“. Die Sicht der ambulanten und stationären Leistungserbringer wurde durch Jörg Karst veranschaulicht und dargelegt. Prof. Dr. jur. Frank Stollman zeigte daneben den Zuhörerinnen und Zuhörern die rechtlichen Rahmenbedingungen auf und beleuchtet zum einen den Bedarf nach sektorübergreifender Versorgung, zum anderen aber auch die damit verbundenen juristischen Hürden.

Pünktlich um 12.30 Uhr folgte eine Mittagspause, in der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Verzehr einer Lunchbox sich über die bisher gewonnen Eindrücke austauschen konnten.

Eine Stunde später ging es weiter mit den Vorträgen von Dr. med. Bernhard Gibis, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Dezernat Sicherstellung und Versorgungsstruktur, Berlin, und Michael Lennartz, Rechtsanwalt, zur Fragestellung „Investorengetragene MVZ – Katalysator einer (zu) ausgeprägten Wirtschaftlichkeit des Behandlungsverhaltens?“. Im Rahmen dessen stellten die beiden Referenten die ärztliche Sicht und die juristischen Aspekte anschaulich und tiefgreifend vor und luden somit zu einer angeregten Diskussion mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein.

Die sich daran schließende Thematik „Rolle des medizinischen Sachverständigen im Zivilprozess“ wurde zunächst von Esther Naumann-Künzel, Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf, aus der richterlichen Perspektive dargestellt. Sie veranschaulichte unter anderem sehr praxisnah die damit verbundenen Schwierigkeiten für das Gericht als medizinische Laien. Dr. med. Martin Hein, OFI Münster, Vorstandsmitglied der Fachgesellschaft Interdisziplinäre Begutachtung, ein langjähriger medizinischer Sachverständiger, schilderte demgegenüber aus der Sicht eines Sachverständigen, erklärte das Verfahren 3der Gutachtenerstellung, legte den Ablauf und das Vorgehen vor Gericht dar und ließ dabei persönliche Erfahrungen anschaulich einfließen.

Abschließend präsentierte Prof. Dr. med. Hubertus Maximilian Mehdorn den Verein zur Schichtung in Arzthaftungsfragen und stellte den Bedarf dafür dar.

Beendet wurde die Veranstaltung um 15.40 Uhr durch ein Resümee durch Prof. Dr. Katharina Lugani und Prof. Dr. Michael Winking, in dem sie insbesondere den Referentinnen und Referenten, den Interessierten, dem Haus der Universität, der Organisatorin Alicia Fitzgerald und den Helferinnen und Helfern vor Ort herzlichst dankten.

Kategorie/n: Fakultät und Institute, Jura allgemein, IMR, Lugani

Prof. Dr. jur. Katharina Lugani und Prof. Dr. med. Michael Winking

Eine angeregte Diskussion der Teilnehmenden

Jörg Karst zu der sektorübergreifenden Versorgung - ein online teilnehmender Referent

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