Im Sommersemester 2026 bieten Prof. Anne Schneider und Prof. Till Zimmermann ein Seminar zum Recht der Wiederaufnahme von Strafverfahren
an.
Ist jemand wegen einer Tat rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden, ist das Strafverfahren insoweit endgültig abgeschlossen. Eine Änderung des rechtskräftigen Urteils kann nur im Wege einer Wiederaufnahme erfolgen. In dem Seminar werden wir uns mit dem Ne-bis-in-idem-Grundsatz und der Wiederaufnahme von Strafverfahren beschäftigen.
Mögliche Themen sind:
1. Der Tatbegriff der StPO
2. Die Bedeutung und Reichweite von Art. 103 Abs. 3 GG
3. Fehlurteile – Häufigkeit und Ursachen
4. Das Verhältnis der Wiederaufnahme zum Rechtsinstitut der Verjährung (insbes. BGHSt 68, 192)
5. Der Ne-bis-in-idem-Grundsatz und die Wiederaufnahme im Strafbefehlsverfahren (§§ 407 ff, 373a StPO)
6. Die Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten nach § 359 Nr. 1–3 StPO
7. Die Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten aufgrund neuer Beweise und Tatsachen (§ 359 Nr. 5 StPO)
8. Die Wiederaufnahme aufgrund von Entscheidungen anderer Gerichte (z.B. § 359 Nr. 4, Nr. 6, § 79 BVerfGG)
9. Die (Un-)Zulässigkeit der Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten aufgrund neuer Beweise und Tatsachen (insbes. BVerfGE 166, 359)
10. Verfassungsgerichtliche Anforderungen an das Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Verurteilten
11. Die Wiederaufnahme zugunsten Verstorbener
12. Der Ablauf des gerichtlichen Wiederaufnahmeverfahrens
Prof. Dr. Anne Schneider LL.M. Prof. Dr. Till Zimmermann
13. Die Wiederaufnahme im Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 85 OWiG)
14. „Conviction Integrity Units“ oder Wiederaufnahmekommissionen– ein Modell für das deutsche Strafrecht?
15. Ne bis in idem (Art. 54 SDÜ, Art. 50 GRC) in der EU und transnationale Wiederaufnahmeverfahren
Die Vorbesprechung und Themenvergabe findet am Dienstag, dem 27.1.2026, um 9.00 Uhr über Zoom statt.
Die Zugangsdaten sind: eu02web.zoom-x.de/j/63144766894
Meeting-ID: 631 4476 6894 Kenncode: 080648.
Bitte melden Sie sich vorab verbindlich per E-Mail mit dem Betreff „Seminar Wiederaufnahmerecht“ bei ls.schneider@hhu.de an. Geben Sie darin neben Namen, Matrikelnummer und Fachsemester drei Wunschthemen an. Optional können Sie in maximal drei Sätzen Ihre Motivation für eine Seminarteilnahme darlegen. Die Teilnehmer:innenzahl ist begrenzt. Übersteigen die Anmeldungen die vorhandenen Seminarplätze, findet eine Auswahl durch die Veranstalter*innen statt.
Prof. Dr. Anne Schneider LL.M. Prof. Dr. Till Zimmermann