Die Anmeldung zur Zwischenprüfung und zu den Zwischenprüfungsklausuren ist in der Zeit vom 24.11.2025 bis zum 05.12.2025 über das Studierendenportal vorzunehmen.
Achtung! Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist! Eine Anmeldung nach Ablauf der Frist ist daher nicht mehr möglich, es sei denn, Sie legen dar und weisen nach, dass Sie die Frist ohne Verschulden nicht einhalten konnten (§ 32 VwVfG, Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand).
Das Merkblatt zur Anmeldung finden Sie hier. Bitte unbedingt beachten! Durch Nichtbeachtung verursachte Nachteile gehen zu Ihren Lasten!