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Begleitstudiengang „Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz“ im WS 21/22

Im Wintersemester 2021/22 findet der Begleitstudiengang „Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz“ zum dritten Mal statt. Das Angebot richtet sich an alle interessierten Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen sowie externe Hörer und Hörerinnen. Den Studierenden wird dadurch eine weitere Möglichkeit geboten, eine für Ihre berufliche Zukunft besonders wertvolle Zusatzqualifikation neben dem regulären Studium zu erwerben. 

Die Veranstaltungen finden während der Vorlesungszeit an insgesamt zehn Dienstagnachmittagen von 14:30 bis 16:00 Uhr und von 16:30 bis 18:00 Uhr online über Zoom statt. Die Dozierenden wechseln je nach behandeltem Thema. Die Veranstaltung passt insbesondere zum Stundenplan des 5. Semesters, kann aber auch von anderen Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, sowie externen Hörern und Hörerinnen besucht werden.

Thematisch behandelt der Begleitstudiengang spezifisch rechtliche Fragen des Einsatzes von Methoden der künstlichen Intelligenz. Beispielsweise sollen rechtstheoretische und rechtsethische Grundfragen (z.B. selbstfahrende Autos in Dilemmasituationen), grundlegende Fragestellungen in allen drei Rechtsgebieten sowie konkrete Implikationen für bestimmte Rechtsbereiche erörtert werden. Darüber hinaus wird der Einsatz von Methoden künstlicher Intelligenz bei der Rechtsanwendung („Legal Tech“) behandelt (z.B. Tools zur Analyse von Dokumenten in Kanzleien). 

Ermöglicht wird der Studiengang durch eine großzügige Finanzierung der Paul-Otto Faßbender Stiftung für Bildung und Wissenschaft.

Weitere Informationen insbesondere zur Anmeldung und Zulassung sowie den konkreten Terminplan finden Sie auf der Homepage.

Kategorie/n: Editorial
Verantwortlichkeit: