Law Clinic: Innocence Project
Der Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Till Zimmermann richtet zum Wintersemester 2026/27 eine Law Clinic zum Wiederaufnahmerecht im Strafverfahren ein. Die Studierenden untersuchen anhand realer Fälle, ob Anhaltspunkte für eine möglicherweise fehlerhafte strafrechtliche Verurteilung bestehen, und prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen könnten. Das Konzept des „Innocence Project“ hat seinen Ursprung in den USA. Sein Grundgedanke besteht darin, dass die Überprüfung eines möglichen Fehlurteils und die Vorbereitung eines zeit- und kostenintensiven Wiederaufnahmeverfahrens nicht an den begrenzten Ressourcen der verurteilten Person scheitern sollen. Dabei arbeiten wir mit dem gemeinnützige Verein „Fehlurteil und Wiederaufnahme e. V.“ zusammen, der als Anlaufstelle für ratsuchende Verurteilte dient und somit der Law Clinic geeignete Fälle vermittelt. Die Studierenden bearbeiten diese in Kleingruppen unter Betreuung des Lehrstuhls und der fachlichen Anleitung von erfahrenen Strafverteidigern.
Das Angebot richtet sich vorrangig an Studierende im dritten bis fünften Fachsemester, die ein besonderes Interesse am Strafrecht und Strafprozessrecht sowie die Bereitschaft zu einer kontinuierlichen ehrenamtlichen Mitarbeit mitbringen. Gute strafrechtliche Leistungen und die erfolgreiche Teilnahme am Seminar zum Wiederaufnahmerecht sind von Vorteil.
Die Arbeit an realen strafrechtlichen Fällen setzt Sorgfalt, Zuverlässigkeit und einen vertraulichen Umgang mit sämtlichen erlangten Informationen voraus. Bewerbungen sind bis zum 30. September 2026 mit Motivationsschreiben, tabellarischem Lebenslauf und bisherigen Leistungsnachweisen an Fabio Griesar zu richten.
Bewerben Sie sich für die neue strafrechtliche Law Clinic ab dem Wintersemester 2026/27
Kategorie/n:
Jura allgemein, Startseitenbericht, Zimmermann