Frau Prof. Preuß bietet in der ersten Februarwoche (4. und 5. Februar jeweils von 10.30 - 14.00 Uhr) ein Kolloquium im Bürgerlichen Recht an, das in zwei Terminen an das Unirepetitorium im Bürgerlichen Recht anknüpft. Das Angebot richtet sich insbesondere an die Studierenden, die im Wintersemester 2024/2025 das Unirepetitorium Zivilrecht besucht haben, steht aber allen Studierenden in der Examensvorbereitung offen.
Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung ausgewählter Querschnittsmaterien, in denen unterschiedliche Bereiche des Bürgerlichen Rechts miteinander zusammenspielen. Dabei sollen die in den einzelnen Blöcken des Unirepetitoriums erworbenen Kenntnisse verknüpft und vertieft werden. Welche allgemeinen Wertungen und Rechtsgedanken müssen beachtet werden? Wie können unterschiedliche Abschnitte des BGB einander beeinflussen? Diese Fragen sollen anhand zweier ausgewählter Themenbereiche besprochen werden.
Weitere Informationen und die Terminübersicht finden Sie hier. Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über das HIS-LSF.