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Echte Doppelnamen: Prof. Lugani als Sachverständige im Bundestag

Am Mittwoch, dem 9.12.2020, war Prof. Dr. Katharina Lugani als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestages, um über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts – Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder (BT-Drucksache 19/18314) zu diskutieren. Der Entwurf sieht eine Änderung an §§ 1355 II und 1617 I BGB vor, die es ermöglichen, dass Ehegatten einen aus beiden Namen der Ehegatten zusammengesetzten Doppelnamen zu wählen (Eva Müller-Schmidt und Max Müller-Schmidt). Bislang können die Ehegatten nur den Namen von einem von ihnen als Ehenamen wählen, der andere kann seinen bisherigen oder Geburtsnamen voran- oder nachstellen (Max Müller und Eva Müller-Schmidt). Die Kinder tragen nach bisherigem Recht nur den Ehenamen (Jana Müller) und sollen nach dem Entwurf dann den Ehedoppelnamen als Namen bekommen (Jana Müller-Schmidt). Der Entwurf sieht auch vor, dass Eltern, die keinen Ehenamen führen (weil sie keinen gewählt haben oder nicht verheiratet sind), ihrem Kind einen Doppelnamen geben können (Max Müller, Eva Schmidt, Jana Müller-Schmidt). Die Einführung der Möglichkeit zur Wahl eines echten Doppelnamens entspricht der zunehmenden Diversität von Lebensentwürfen und dem zunehmenden Schwinden von Leitbildern, wie Familie strukturiert sein sollte. Die Einführung der Möglichkeit zur Wahl eines echten Doppelnamens stärkt den Gleichrang der beiden Ehegatten und den der beiden Eltern, indem ein Weg eröffnet wird, wie nicht einer der Ehegatten oder einer der Elternteile seinen Namen „opfern“ muss. Der echte Doppelname für Ehegatten und Kinder ist in Europa in der großen Mehrzahl der Staaten bereits möglich.

Bei der Sachverständigenanhörung zum Doppelnamen gab es einen spannenden und produktiven Austausch zwischen Abgeordneten und Sachverständigen. Auch einschlägige Vertreter der Regierung nahmen teil. Die Sachverständigen waren sich in der Grundfrage nach dem Ob eines echten Doppelnamens sehr einig (Ja!), gestritten wurde um notwendige Folgeregelungen und um die Sinnhaftigkeit/Notwendigkeit einer Einbettung in die – hoffentlich bald anstehende – größeren Namensrechtsreform. Zu dieser großen Namensrechtsreform hatten zwei der Sachverständigen von gestern – Prof. Tobias Helms und Prof. Lugani – gemeinsam mit anderen in der AG Namensrecht des BMI/BMJV ein Eckpunktepapier entwickelt und im März veröffentlicht.

Wie es mit dem Antrag zum Doppelnamen jetzt weitergeht, wird sich zeigen. Letztlich wurde in der Anhörung deutlich, dass die notwendigen Änderungen im Namensrecht nach Möglichkeit nicht weiter aufgeschoben werden sollten.

Kategorie/n: Fakultät und Institute, Editorial, Lugani
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