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NET4FEU

Prof. Dr. Schneider ist Mitglied des Projekts NET4FEU, das sich zum Ziel gesetzt hat, die missbräuchliche Verwendung von EU-Finanzmitteln wirksam zu unterbinden und die Rückführung unrechtmäßig entwendeter Vermögenswerte und Gelder nachhaltiger und effizienter zu gestalten.

Trotz bestehender Rechtsinstrumente zur Verbesserung der Einziehung und der engagierten Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) gestaltet sich die Wiedererlangung unrechtmäßig entwendeter Vermögenswerte und Gelder der Europäischen Union in der Praxis äußerst schwierig. Die in Art. 30 der EUStA-Verordnung vorgesehenen Maßnahmen greifen erst, wenn eine Straftat bereits begangen wurde und Ermittlungen eingeleitet sind. Dadurch besteht das Risiko, dass einmal entwendete Gelder nicht mehr zurückgeführt werden können, sobald der EU-Haushalt durch rechtswidrige Handlungen geschädigt wurde.

Um dem entgegenzuwirken, soll die EUStA mit direkteren Instrumenten ausgestattet werden, die eine frühzeitige Verhinderung der Zweckentfremdung von EU-Finanzmitteln ermöglichen. Das Projekt NET4FEU zielt darauf ab, einen hochentwickelten Risikowarnmechanismus zu implementieren, der Transaktionen und Vorgänge in Echtzeit analysiert und verdächtige Fälle unmittelbar an die Europäischen Delegierten Staatsanwälte (EDP) meldet. Dies würde es der EUStA ermöglichen, frühzeitig einzugreifen, verdächtige Transaktionen durch eine vorübergehende Einfrierungsanordnung zu blockieren und somit strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten, um irreparable Schäden für den EU-Haushalt zu verhindern.

Detaillierte Informationen zum Projekt und den beteiligten Personen finden Sie hier.

Kategorie/n: Jura allgemein