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Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale) als Sachverständiger im Landtag

Am 23.06.2021 wurde der Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale), in zwei verschiedenen Anhörungen im Landtag NRW vom Rechtsausschuss als Sachverständiger befragt.

Zum einen ging es um die Änderung des Juristenausbildungsgesetzes NRW. Prof. Kersting bekräftigte hier unter anderem noch einmal den Wunsch, bei den Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung die derzeit vorgesehene Mindestanzahl von fünf bestandenen Hausarbeiten auf vier zu reduzieren. Diese könnten z.B. durch drei bestandene Übungshausarbeiten und eine erfolgreiche Seminararbeit im Studium erbracht werden. Dadurch böte sich den Studierenden die größere Flexibilität, ihr Schwerpunktbereichsstudium (mit einer weiteren Hausarbeit) erst nach der staatlichen Pflichtfachprüfung absolvieren zu können.

In der zweiten Anhörung wurden die Möglichkeiten der Einführung eines integrierten Bachelors für Jurastudierende diskutiert. Prof. Kersting zeigte sich hier skeptisch, da es sehr zweifelhaft sei, ob es hinreichende berufliche Perspektiven für Absolventinnen und Absolventen mit nur einem juristischen Bachelorabschluss, aber ohne absolvierte staatliche Pflichtfachprüfung gäbe.

Kategorie/n: Startseitenbericht, Kersting
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