Anträge auf Schreibverlängerung oder sonstige nachteilsausgleichende Maßnahmen
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können gem. § 8 Abs. 3 S. 2 ZwPO eine Schreibverlängerung oder sonstige nachteilsausgleichende Maßnahmen beantragen.
Sofern die Beantragung erstmalig erfolgt, wird empfohlen, den Antrag über den Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu stellen (), möglichst bis zum 16.06.2023.
Bitte teilen Sie der Fachstudienberatung aus organisatorischen Gründen parallel per E-Mail an mit, um welche Semesterabschlussklausuren es sich in diesem Sommersemester im Einzelnen handelt.