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SAK für 4. und höhere Semester: Anträge auf Schreibverlängerung

Anträge auf Schreibverlängerung oder sonstige nachteilsausgleichende Maßnahmen

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können gem. § 8 Abs. 3 S. 2 ZwPO eine Schreibverlängerung oder sonstige nachteilsausgleichende Maßnahmen beantragen.

Sofern die Beantragung erstmalig erfolgt, wird empfohlen, den Antrag über den Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu stellen (), möglichst bis zum 16.06.2023.

Bitte teilen Sie der Fachstudienberatung aus organisatorischen Gründen parallel per E-Mail an mit, um welche Semesterabschlussklausuren es sich in diesem Sommersemester im Einzelnen handelt.

Kategorie/n: Jura, Studium
Verantwortlichkeit: