Zum Inhalt springenZur Suche springen

Schwerpunktbereich (Prüfungsjahrgang 2021/22): Einsichtnahme in die Prüfungsakten

Studierende, die im SS 2022 ihre mündliche Schwerpunktbereichsprüfung abgelegt haben (Prüfungsjahrgang 2021/2022), können am 08.07.2022 in der Zeit von 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr oder in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Einsicht in ihre Prüfungsakte (insbes. Aufsichtsarbeit und häusliche Arbeit) nehmen.

Die Akteneinsicht findet statt im Studierendenservicecenter, Gebäude 21.02.

Bitte stellen Sie bis zum 24.06.2022 einen Antrag auf Einsichtnahme per Email an .

Bitte geben Sie in der Betreffzeile an: „Akteneinsicht 08.07.22-vormittags (oder nachmittags)-Matrikelnummer“.

Im Text der E-Mail sind Name, Schwerpunktbereich und Prüfungskennziffer anzugeben.

Die Mitteilung Ihres Terminslots erhalten Sie voraussichtlich am 27.06.2022.

Kategorie/n: Jura, Studium
Verantwortlichkeit: