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Semesterabschlussklausuren: Anträge auf Schreibverlängerung oder sonstige nachteilsausgleichende Maßnahmen

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können gem. § 8 Ans. 3 S. 2 ZwPO eine Schreibverlängerung oder andere nachteilsausgleichende Maßnahmen für eine oder mehrere Semesterabschlussklausuren beantragen.

Der Antrag muss unter Einreichung geeigneter Nachweise (i.d.R. ärztliche Bescheinigung) bis spätestens zum 05. Januar 2022 schriftlich im Dekanat der Juristischen Fakultät gestellt werden, da die organisatorische Umsetzung anderenfalls nicht mehr möglich ist.

Antragsformular

Kategorie/n: Jura, Studium
Verantwortlichkeit: