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SPB-NEU: Verhalten bei Erkrankung während der häuslichen Arbeit

Studierende, die während der häuslichen Arbeit erkranken und aus diesem Grund eine Verlängerung der Bearbeitungszeit gem. § 9 Abs. 2 Sätze 4 – 7 SchwPO-neu beantragen wollen, müssen unverzüglich das untenstehende Formular einer ärztlichen Bescheinigung vollständig ausgefüllt per E-Mail an Fachstudienberatung.Jura(at)hhu.de einreichen. 

Das Formular einer ärztlichen Bescheinigung und das zugehörige Merkblatt finden Sie hier:

https://www.hhu.de/studium/studienorganisation/pruefungen/pruefungsruecktritt-verhaltensregeln-bei-krankheit

Bitte tragen Sie bei „Modulname u. Modul-Nr.“ die Ziffer Ihres Schwerpunktbereichs sowie HA (z.B. 2a-HA) und bei „Prüfungstermin“ 04.08.- 01.09.2026 ein.

Bitte beachten Sie, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht genügt und auch rückdatierte Atteste im Allgemeinen nicht anerkannt werden!

 

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