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Verhalten bei Erkrankung am Tag einer Zwischenprüfungsklausur

Studierende, die sich zu einer Zwischenprüfungsklausur verbindlich angemeldet haben und am Tag der Klausur erkrankt sind, müssen unverzüglich, d.h. in der Regel innerhalb von 4 Kalendertagen nach dem Klausurtermin, eine ärztliche Bescheinigung per E-Mail an spv-jura(at)hhu.de einreichen.

Das Formular einer ärztlichen Bescheinigung finden Sie hier.

Eine darüber hinausgehende Abmeldung ist nicht erforderlich.

Achtung: Wegen der Schreibverpflichtung gilt eine ohne hinreichende Entschuldigung nicht abgelegte Zwischenprüfungsklausur, zu der man verbindlich angemeldet war, als nicht bestanden (§ 3 Abs. 3 S. 2 u. 3 ZwPO)!

 

Kategorie/n: Jura, Infos zu Studium und Prüfungen, Infos zu Studium und Prüfungen: 4. Semester, Studium