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Vorkorrektur von Zwischenprüfungsklausuren

Eine Vorkorrektur von Zwischenprüfungsklausuren erfolgt in der Regel nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. notwendiger Nachweis für Universitätswechsel):

Die Vorkorrektur erfolgt nur auf Antrag unter Angabe der Matrikelnummer, der Fachsemesterzahl und der E-Mail-Adresse. 

Der Antrag kann bis zum 05.02.2026 schriftlich, auch per E-Mail, unter Einreichung geeigneter Nachweise bei den nachfolgend genannten Lehrstühlen (ZPK BR: LS Looschelders; ZPK StR: LS Schneider; ZPK ÖR: LS Valta) gestellt werden.

Einzelheiten zur Notenmitteilung der vorkorrigierten Klausuren werden rechtzeitig auf der Homepage des für die jeweilige Klausur organisatorisch zuständigen Lehrstuhls (s.o.) bekannt gegeben.

 

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