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Vortrag zu Kompensationsanreizen im Klimaschutzrecht

Am 7. Mai 2021 hielt Prof. Dr. Kreuter-Kirchhof einen Vortrag zu Kompensationsmechanismen im Klimaschutzrecht im Rahmen des 6. Bucerius Energy Law Day. Deutlich wurde, dass die rechtlichen Anreizmechanismen zur Kompensation von Treibhausgasemissionen von Staaten, Unternehmen und Verbrauchern genutzt werden. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Treibhausgasemittenten die von ihnen verursachten Emissionen kompensieren, um eine Reduktionsverpflichtung zu erfüllen, oder ob sie freiwillig von Kompensationsinstrumenten Gebrauch machen. Während das Kyoto Protokoll und seine Begleitbeschlüsse einen detaillierten Rechtsrahmen für internationale Kooperationen festlegen, die auf die Reduktionsverpflichtungen nach dem Kyoto Protokoll angerechnet werden sollten, ist der wachsende Markt für freiwillige Klimakompensationen weitgehend unreguliert. Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens könnten diese Formen künftig zusammengeführt werden. Die weiteren Entwicklungen hängen dabei wesentlich von den Ergebnissen der internationalen Klimaschutzverhandlungen zu Art. 6 des Pariser Abkommens ab, die im November 2021 in Glasgow fortgesetzt werden. In der sich anschließenden Diskussion wurden die Chancen und Risiken für den internationalen Klimaschutz abgewogen, die mit Anreizmechanismen für Klimakompensationen verbunden sind.

Kategorie/n: Fakultät und Institute, Kreuter-Kirchhof, DIER
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