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Wahl der Arbeitsgemeinschaften für das 3. Semester

Im Wintersemester 2022/23 werden folgende Arbeitsgemeinschaften für Studierende des 3. Fachsemesters angeboten:

  • Bürgerliches Recht III
  • Strafrecht III
  • Öffentliches Recht III

Die Arbeitsgemeinschaften finden in Präsenz statt. Für jedes Fachgebiet wird jeweils eine Gruppe  im Online-Format (an verschiedenen Tagen um 18.30 Uhr) angeboten.

Die Plätze in diesen Arbeitsgemeinschaften werden zunächst ausschließlich an Studierende des 3. Fachsemesters vergeben.

Studierende aus höheren Fachsemestern, die sich auf die Zwischenprüfungsklausuren des dritten Semesters vorbereiten möchten, können sich erst in der 3. Phase zu diesen Arbeitsgemeinschaften anmelden (s. unten: 3. Phase)..

Die Vergabe der Plätze erfolgt in 3 Phasen (s. Abbildung):

1. Phase (26.09.2021 bis einschließlich 09.10.2022)

In dieser Phase sollte jede/r Studierende des 3. Fachsemesters über das Studierendenportal eine Liste der von ihr/ihm gewünschten Arbeitsgemeinschaften zusammenstellen und für jedes Rechtsgebiet (Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht) möglichst viele akzeptable Termine auswählen und mit einer Priorität versehen.

Nach Abschluss dieser 1. Phase werden den Studierenden jeweils höchstens drei verschiedene Arbeitsgemeinschaften (maximal eine AG pro Rechtsgebiet) zugeteilt und im Studierendenportal angezeigt. Terminkollisionen werden automatisch verhindert.

Die Zuweisung erfolgt, unter Berücksichtigung der angegebenen Prioritäten, in einem Losverfahren. Der Zeitpunkt der Anmeldung wird hierbei nicht berücksichtigt. Es ist also nicht erforderlich, sich innerhalb dieser Phase besonders früh anzumelden.

Wir empfehlen ausdrücklich möglichst viele Termine anzugeben und zu priorisieren, da sonst das Risiko besteht in dieser Phase keinen (!) Platz zu erhalten.

2. Phase (13.10.2022 bis einschließlich 17.10.2022)

In dieser Phase können sich diejenigen Studierenden des 3. Fachsemesters, die in der 1. Phase noch nicht in jedem Rechtsgebiet einen Platz bekommen haben, zu den Arbeitsgemeinschaften anmelden in denen noch Plätze frei sind und werden dort direkt zugelassen.

3. Phase (18.10.2022 bis einschließlich 27.11.2022)

In dieser Phase können Studierende aller Fachsemester die noch verbliebenen Restplätze belegen und werden dort direkt zugelassen.

Achtung: Belegungen von zwei oder mehr Arbeitsgemeinschaften in einem Rechtsgebiet führen zum Ausschluss aus allen Arbeitsgemeinschaften dieses Semesters! Sorgen Sie also bei Belegungen in den Phasen 2 und 3 in jedem Fall dafür, dass Sie nicht zwei Arbeitsgemeinschaften in einem Rechtsgebiet belegen.  

 

 

 

 

Kategorie/n: Jura, Studium
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