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Wahl der Arbeitsgemeinschaften im 2. Semester

Im Sommersemester 2021  werden folgende Arbeitsgemeinschaften für Studierende des 2. Fachsemesters angeboten:

  • Bürgerliches Recht II
  • Strafrecht II
  • Öffentliches Recht II

Die Plätze in diesen Arbeitsgemeinschaften werden zunächst ausschließlich an Studierende des
2. Fachsemesters
vergeben.

Für Studierende aus höheren Fachsemestern, die sich auf die Zwischenprüfungsklausuren des zweiten Semesters vorbereiten möchten, werden spezifische "Arbeitsgemeinschaften für Viertsemester" angeboten, die überschneidungsfrei zu den Veranstaltungen im 4. Semester geplant wurden.

 

Durchführung der Arbeitsgemeinschaften im Sommersemester 2021

Die Arbeitsgemeinschaften für das 2. Fachsemester finden in folgender Form statt:

Sie wählen jeweils eine Arbeitsgemeinschaft in jedem der drei Rechtsgebiete (Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht). Diese finden an einem für die jeweilige Arbeitsgemeinschaft festgelegten Termin im Zeitraum Montag - Mittwoch über das Videokonferenzsystem Zoom statt.

Freitags ist Ihr Präsenztag für Arbeitsgemeinschaften. An diesem Tag haben Sie - im wöchentlichen Wechsel der Rechtsgebiete - regelmäßig und unter Wahrung des Mindestabstandes eine Arbeitsgemeinschaft in einem Hörsaal (ausschließlich präsent und nicht über Zoom). Die entsprechende Zoom-Arbeitsgemeinschaft des am Präsenztag behandelten Rechtsgebietes entfällt in der jeweiligen Woche.

 

Wahlverfahren für „reguläre“ Arbeitsgemeinschaften

Die Vergabe der Plätze erfolgt in 3 Phasen :

1. Phase (22.03.2021 bis einschließlich 03.04.2021)

In dieser Phase sollte jede/r Studierende des 2. Fachsemesters über das Studierendenportal eine Liste der von ihr/ihm gewünschten Arbeitsgemeinschaften zusammenstellen und für jedes Rechtsgebiet (Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht) möglichst viele akzeptable Termine auswählen und mit einer Priorität versehen.

Nach Abschluss dieser 1. Phase werden den Studierenden jeweils höchstens drei verschiedene Arbeitsgemeinschaften (maximal eine AG pro Rechtsgebiet) zugeteilt und im Studierendenportal angezeigt. Terminkollisionen werden automatisch verhindert.

Die Zuweisung erfolgt, unter Berücksichtigung der angegebenen Prioritäten, in einem Losverfahren. Der Zeitpunkt der Anmeldung wird hierbei nicht berücksichtigt. Es ist also nicht erforderlich, sich innerhalb dieser Phase besonders früh anzumelden.

Wir empfehlen ausdrücklich möglichst viele Termine anzugeben und zu priorisieren, da sonst das Risiko besteht in dieser Phase keinen (!) Platz zu erhalten.

2. Phase (07.04.2021 bis einschließlich 12.04.2021)

In dieser Phase können sich diejenigen Studierenden des 2. Fachsemesters, die in der 1. Phase noch nicht in jedem Rechtsgebiet einen Platz bekommen haben, zu den Arbeitsgemeinschaften anmelden in denen noch Plätze frei sind und werden dort direkt zugelassen.

3. Phase (14.04.2021 bis einschließlich 21.05.2021)

In dieser Phase können Studierende aller Fachsemester die noch verbliebenen Restplätze belegen und werden dort direkt zugelassen.

 

Achtung: Belegungen von zwei oder mehr Arbeitsgemeinschaften in einem Rechtsgebiet führen zum Ausschluss aus allen Arbeitsgemeinschaften dieses Semesters! Sorgen Sie also bei Belegungen in den Phasen 2 und 3 in jedem Fall dafür, dass Sie nicht zwei Arbeitsgemeinschaften in einem Rechtsgebiet belegen.

 

Durchführung und Wahlverfahren Online-Arbeitsgemeinschaften

Sofern Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können, bieten wir alternativ reine Online-Arbeitsgemeinschaften an.

In diesem Falle nehmen Sie bitte nicht am Wahlverfahren teil, sondern belegen die Veranstaltung Online-Arbeitsgemeinschaften BR II, ÖR II, StR II.

Sollten die vorhandenen Kapazitäten einer Online-Arbeitsgemeinschaft nicht ausreichend sein, wird eine weitere Online-Arbeitsgemeinschaft gebildet werden.

Kategorie/n: Jura, Studium
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