Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung oder Studierende, die auf Grund der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen an der regulären Ableistung einer Schwerpunktbereichsklausur gehindert sind, können eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder andere nachteilsausgleichende Maßnahmen beantragen, § 7 Abs. 3 ZwPO.
Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wird empfohlen, den erstmaligenAntrag über den Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu stellen. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hhu.de/bbst/nachteilsausgleich. Die E-Mail-Adresse lautet: bbst(at)hhu.de. Die Antragstellung sollte möglichst bereits jetzt erfolgen!
Wurde bereits ein Nachteilsausgleich für das gesamte Studium bewilligt, genügt eine Anzeige an Fachstudienberatung.Jura(at)hhu.de mit Hinweis auf den Bewilligungs-bescheid.