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Gesprächskreis Kartellrecht: Reform der Fusionskontrolle

Beim 19. Gesprächskreis Kartellrecht auf Schloss Mickeln drehte sich alles um die europäische Fusionskontrolle: Daniele Calisti und Thorsten Schiffer von der EU-Kommission stellten die Reformpläne der Kommission für die Merger Guidelines dar. Diese Leitlinien sind für die Praxis bei Unternehmenszusammenschlüssen und ihrer Kontrolle durch die europäische Wettbewerbsbehörde von großer Bedeutung. Zuletzt waren sie 2004 bzw. 2008 verfasst worden. Calisti, Head of Unit, und Schiffer, Case Handler, arbeiten mit einem Team an einer Neufassung. In ihrem Vortrag gaben sie insbesondere einen ersten Blick auf die Ergebnisse der Konsultation der Stakeholder, die bislang noch nicht der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Die Gäste auf Schloss Mickeln erhielten so eine Art Preview zum Stand der Reform. Eingeladen hatte das Institut für Kartellrecht der Heinrich-Heine-Universität unter Leitung von Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale) und Prof. Dr. Rupprecht Podszun. 

Die Fusionskontrolle wird an der HHU im Schwerpunktbereich 2 (Unternehmen und Märkte) unterrichtet. Mit der Fusionskontrolle werden Unternehmensübernahmen geprüft, bevor diese vollzogen werden. Wenn sie zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs führen, können sie von der EU-Kommission oder dem Bundeskartellamt untersagt werden. Bei der Reform der Leitlinien geht es u.a. um die Frage, wie Innovationswirkungen von Zusammenschlüssen berücksichtigt werden können. Zur Diskussion steht auch, ob Zusammenschlüsse erleichtert werden sollten, damit es mehr "European Champions" gibt. Diese und weitere Fragen wurden auf Schloss Mickeln intensiv von den beiden Experten aus Brüssel mit Anwältinnen und Anwälten, der Wissenschaft und Vertretern von Bundeskartellamt und Justiz diskutiert.