Informationen für Studierende
Unsere Empfehlung für Ihren Studienverlauf
Die verschriftlichte Studienempfehlung für Studierende, die ihr Studium ab dem WS 2023/24 begonnen haben, finden Sie HIER .
Zwischenprüfung (ZP)
Die bestandene Zwischenprüfung ist sowohl Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung als auch für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung. Die Noten der Zwischenprüfungsklausuren werden bei der Wahl der Schwerpunkte relevant.
Zum Bestehen der Zwischenprüfung müssen drei Zwischenprüfungsklausuren erfolgreich absolviert werden (jeweils eine im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht, Strafrecht, § 28 Abs. 2 JAG NRW)
Erstmalig kann man an der Zwischenprüfung im dritten Semester teilnehmen. Es wird empfohlen, an sämtlichen Zwischenprüfungsklausuren des dritten Semesters teilzunehmen, da es anderenfalls zu Verzögerungen im Studienverlauf kommen kann. Da am Ende des vierten Semesters die Wahl zum Schwerpunktbereich möglich ist, ist es nützlich, zu diesem Zeitpunkt die Zwischenprüfung erfolgreich absolviert zu haben.
Die drei Klausuren werden jeweils binnen einer Woche zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit geschrieben, wobei sichergestellt wird, dass in der vorherigen Woche keine Vorlesungen mehr stattfinden.
Die Zwischenprüfungsklausuren haben eine Bearbeitungszeit von jeweils drei Stunden.
Ja, im November und im Mai gibt es jeweils einen ca. zweiwöchigen Anmeldezeitraum für die Zwischenprüfungsklausuren des jeweiligen Semesters. Nach erfolgter Anmeldung besteht für die entsprechenden Klausuren eine Schreibverpflichtung im entsprechenden Semester.
Nein, man kann sich in jedem Semester für jede Klausur individuell anmelden. Es wird allerdings empfohlen, die Zwischenprüfungsklausuren möglichst schnell zu absolvieren, um nicht zeitliche Verzögerungen beim weiteren Studienverlauf hinnehmen zu müssen.
Nein. Wenn Sie sich zur Zwischenprüfungsklausur angemeldet haben, besteht eine Schreibverpflichtung. Ein unentschuldigtes Nichterscheinen führt zum Nichtbestehen der Zwischenprüfungsklausur.
Sind Sie krankheitsbedingt nicht in der Lage, an einer Zwischenprüfungsklausur teilzunehmen, senden Sie bitte DIESE ärztliche Bescheinigung ausgefüllt an die Fachstudienberatung. Eine amtsärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich.
Im Falle des Nichtbestehens kann jede Klausur maximal zweimal wiederholt werden.
Die Prüfungsinhalte ergeben sich aus §§ 3 Abs. 1, 2 ZwPO i.V.m. § 11 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, b und d, Abs. 2 Nr. 7, 9 und 12 JAG NRW.
Dies entspricht weitestgehend den Pflichtfachvorlesungen der ersten drei Semester. Ausnahme sind die Vorlesungen im Familienrecht und Erbrecht, deren Inhalte nicht in der Zwischenprüfung abgefragt werden.
Gegenstand der Zwischenprüfungsklausuren sind stets entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Inhalte der in den ersten drei Semestern gelehrten Pflichtfächer (auch wenn die Klausuren im 4. oder späteren Semester absolviert werden)
Damit Sie bereits erbrachte Prüfungsleistungen auf die Zwischenprüfung anerkennen lassen können, müssen Sie DIESEN Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen nach § 5 Zwischenprüfungsordnung ausgefüllt an das Dekanat der Juristischen Fakultät senden.
Propädeutische Klausuren
Im ersten und zweiten Semester werden jeweils zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit drei propädeutische Klausuren (jeweils eine Klausur im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht, Strafrecht) angeboten. Diese dienen der Übung und als Vorbereitung für den Zwischenprüfungsklausuren im dritten Semester.
Es erfolgt eine Benotung, die allerdings ausschließlich der Selbsteinschätzung der eigenen Leistung dienen soll. Die Noten sind nicht „offiziell“ und tauchen auch nicht in Leistungsübersichten auf. Sie besitzen auch darüber hinaus keine Relevanz für das Studium.
Es besteht keine Pflicht, an den propädeutischen Klausuren teilzunehmen. Allerdings wird es sehr empfohlen, weil diese Klausuren die einzige Möglichkeit darstellen, frühzeitig für die im dritten Semester stattfindenden Zwischenprüfungsklausuren zu üben.
Arbeitsgemeinschaften / Übungen / Seminare
Die Arbeitsgemeinschaften in den ersten drei Semestern behandeln jeweils die möglichen Prüfungsinhalte der entsprechenden Vorlesungen in den drei Rechtsgebieten und bereiten Sie insoweit auf die Zwischenprüfungsklausuren vor.
Nein, in den Arbeitsgemeinschaften besteht keine Anwesenheitspflicht. Die Teilnahme wird allerdings sehr empfohlen, da Sie hier die praktische Arbeit am Fall sowie den juristischen Gutachtenstil einüben.
Im vierten Semester sollen Arbeitsgemeinschaften zur Wiederholung der relevanten Inhalte der ersten drei Semester angeboten werden, um den Studierenden eine Vorbereitung auf mögliche Zwischenprüfungsklausuren zu erleichtern.
Im Hauptstudium werden Fortgeschrittenen-Übungen im Strafrecht (4. Semester), Öffentlichen Recht (5. Semester) und Bürgerlichen Recht (6. Semester) angeboten. In diesen Lehrveranstaltungen werden typischerweise im Vorlesungsformat Fälle besprochen, die Inhalte aller Vorlesungen der vorherigen Semester thematisieren und damit einen Übergang von den kleineren Fällen im Grundstudium zu den großen Examensfällen bilden.
In jeder Übung werden während der Vorlesungszeit mindestens zwei Klausuren und nach der Vorlesungszeit eine Hausarbeit angeboten. Die hier erworbenen Leistungsnachweise können als die für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemäß § 7 I Nr. 5 JAG NRW notwendigen Aufsichtsarbeiten und häuslichen Arbeiten genutzt werden.
Haben Sie die Klausuren und/oder die Hausarbeit nicht bestanden, so können Sie diese Leistungen beliebig oft in den darauffolgenden Semestern wiederholen. Eine nur begrenzte Anzahl an Wiederholungsversuchen für das Bestehen der jeweiligen Übung für Fortgeschrittene besteht nicht.
Ein Seminar ist eine individuell gestaltete Lehrveranstaltung mit einem spezifischen Thema und einem meist kleinen Teilnehmerkreis von in den Regel 10-20 Studierenden. Jeder Studierende erhält in der Regel ein eigenes Thema, zu dem er eine Seminararbeit verfassen und später einen mündlichen Vortrag halten darf.
Die geschriebene Seminararbeit wird als häusliche Arbeit im Sinne des § 7 I Nr.5 JAG NRW bei der Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung anerkannt. Außerdem ist die Teilnahme an Seminaren empfehlenswert, um für die häusliche Arbeit im Schwerpunkt zu „üben“.
Im Januar und im Juli wird zu Beginn des Monats eine Übersicht veröffentlicht, welche Seminare im kommenden Semester angeboten werden. In den folgenden Wochen finden dann in der Regel Vorbesprechungen statt, in denen die Platz- und individuelle Themenvergabe in den jeweiligen Seminaren stattfindet.
Danach schreibt man – oft in der vorlesungsfreien Zeit – seine Seminararbeit. In der Vorlesungszeit finden dann die Seminarsitzungen statt, bei dem die mündlichen Vorträge über die Seminarthemen gehalten und diskutiert werden.
Häufig werden Seminare auch verblockt an einem Wochenende und an anderen Orten durchgeführt.
Eine gesonderte Seminarankündigung sowie eine Übersicht der in jedem Semester angebotenen Seminare finden Sie auf der Informationsseite der juristschen Fakultät zum "Studium".
Zudem finden Sie eine Übersicht aller angebotenen Seminare für das entsprechende Semester im Veranstaltungsverzeichnis in HIS-LSF unter "Pflichtveranstaltungen nach Wahl: Seminare".
Fremdsprachen- / Grundlagenveranstaltung
Der Fremdsprachenschein ist eine Zulassungsvoraussetzung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW.
Der Leistungsnachweis in der fremdsprachlichen Veranstaltung kann grundsätzlich während des gesamten Studiums absolviert werden und ist an kein bestimmtes Semester gebunden.
Es wird allerdings empfohlen, den Fremdsprachenschein im ersten Studienjahr zu absolvieren, da in den ersten beiden Semestern die sonstige Studien- und Prüfungsbelastung noch nicht so hoch ist.
Das Angebot kann variieren – in diesem Wintersemester werden Veranstaltungen in französischer, spanischer und italienischer Rechtssprache angeboten.
Im Sommersemester 2024 folgt die Einführung in die englische Rechtssprache. Die dortige Klausur dient gleichzeitig als Qualifikation für den Begleitstudiengang im Anglo-Amerikanischen Recht, das ab dem 3. Semester angeboten wird.
Dies sind Lehrveranstaltungen zu geschichtlichen, philosophischen oder gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagen des Rechts.
Es besteht die Möglichkeit, bis zu zwei durch eine Aufsichtsarbeit erworbene Grundlagenscheine als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung zu nutzen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 1 JAG NRW) .
Das Angebot variiert in jedem Semester. Bitte entnehmen Sie die angebotenen Grundlagenveranstaltung dem Veranstaltungsverzeichnis auf HIS-LSF.
Praktikum
Für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist es erforderlich, dass Sie eine "praktische Studienzeit" (Praktikum) abgeleistet haben (§§ 7 Abs. 1 Nr. 4, 8 JAG NRW).
Sie müssen für einen Zeitraum von insgesamt 3 Monaten - während der vorlesungsfreien Zeit - ein Praktikum abgeleistet haben (§ 8 Abs. 2 JAG NRW).
Nein. Das Praktikum ist in der Regel in mindestens zwei, höchsten drei Teilen abzuleisten, bespielsweise also in 2 x 6 Wochen oder in 3 x 4 Wochen (§ 8 Abs. 2 JAG NRW).
Wenn Sie Ihr Praktikum in 2 x 6 Wochen aufteilen, gilt folgendes (§ 8 Abs. 3 JAG NRW):
- Sie müssen den ersten Teil mindestens 4 Wochen in der Rechtspflege (etwa bei Rechtsanwaltskanzleien, Gerichten, Staatsanwaltschaften oder Notariaten) oder in einer Rechtsabteilung eines Unternehmen absolvieren.
- Sie müssen den zweiten Teil mindestens 4 Wochen in der Verwaltung (etwa bei Behörden, Ämtern oder Ministerien) absolvieren.
Wenn Sie Ihr Praktikum in 3 x 4 Wochen aufteilen, gilt zudem (§ 8 Abs. 3 JAG NRW):
- Wahlpraktikum: Sie dürfen den dritten Teil maximal 4 Wochen nach Wahl bei einer Stelle absolvieren, die eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet.
Einige Praktikumsstellen verlangen einen Nachweis, dass es sich bei dem geplanten Praktikum um ein Pflichtpraktikum i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 4 JAG NRW handelt.
Wenden Sie sich hierfür bitte an die Fachstudienberatung. Diese stellt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus. Teilen Sie der Fachstudienberatung hierfür mit:
- Ihren Vor- und Nachnamen
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre Matrikelnummer
- Den konkreten Zeitraum Ihres geplanten Praktikums (Start- und Enddatum)
- Den Namen und die Anschrift Ihrer Praktikumsstelle
- Der Freundeskreis der Düsseldorfer Juristischen Fakultät unterstützt Sie bei der Suche nach einem Praktikum und bietet umfangreiche Kooperationen mit der Verwaltung an. Informationen finden Sie HIER.
- In Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf bietet die Juristische Fakultät ein duales anwaltsorientiertes Praktikumsprogramm an. Informationen finden Sie HIER.
Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung (SP)
Die Noten der Schwerpunktbereichsprüfung machen 30 % der Gesamtexamensnote aus.
Die Fakultät bietet aktuell 10 Schwerpunktbereiche an:
- Deutsches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht
- Unternehmen und Märkte / Unternehmensrecht;
- Unternehmen und Märkte / Wirtschaftsrecht
- Arbeit und Unternehmen
- Strafrecht
- Öffentliches Recht
- Recht der Politik
- Internationales und Europäisches Recht
- Steuerrecht
- Medizinrecht
Weitere Informationen zu den einzelnen Schwerpunktbereichen finden Sie HIER.
Das Schwerpunktbereichsstudium kann ab dem 5. Semester absolviert werden und dauert in der Regel zwei Semester. Es besteht die Möglichkeit, das Schwerpunktbereichsstudium flexibel und somit länger zu gestalten, etwa um so Freiraum für einen Auslandsaufenthalt oder eine Moot Court Teilnahme zu schaffen.
Die Wahl der Schwerpunktbereiche findet einmal jährlich Ende August/Anfang September statt. Man kann frühestens am Ende des 4. Semesters daran teilnehmen.
Die Zwischenprüfung muss erfolgreich absolviert worden sein. Weitere Voraussetzungen wie z.B. ein Grundlagen- oder Seminarschein sind nicht mehr erforderlich.
Im 4. Semester finden die Zwischenprüfungsklausuren bereits Ende Juni/Anfang Juli statt, so dass die Ergebnisse rechtzeitig vor der Wahl des Schwerpunktbereiches bekannt sein werden. Sie können demnach auch dann an der Schwerpunktbereichswahl teilnehmen, wenn Sie erst im 4. Semester die Zwischenprüfung bestanden haben.
Die Zuteilung zu den Schwerpunktbereichen erfolgt basierend auf einer Rangliste nach den Durchschnittsnoten der Zwischenprüfung.
Es müssen Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 14 Semesterwochenstunden belegt werden.
Es gibt drei Prüfungsteile: eine dreistündige Klausur, eine vierwöchige Haus- oder Schwerpunktseminararbeit und eine mündliche Prüfung. Jeder Prüfungsteil bezieht sich auf eine der belegten Lehrveranstaltungen.
Die Möglichkeit zum Absolvieren einer Klausur besteht grundsätzlich jeweils im Wintersemester. Dabei wird die Klausur kurz nach Ende der Vorlesungszeit geschrieben.
Eine Hausarbeit wird stets zu Lehrveranstaltungen des Sommersemesters angeboten. Sie wird entweder vor Beginn der Vorlesungszeit (also im Februar/März) beim sogenannten Schwerpunktseminar oder nach Ende der Vorlesungszeit (also im August/September) geschrieben.
Mündliche Prüfungen werden in jedem Semester am Ende der Vorlesungszeit angeboten.
Die Anerkennung einer während eines Auslandssemesters erbrachten Prüfungsleistung als Prüfungsleistung der Schwerpunktbereichsprüfung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Weitere Informationen finden Sie HIER.
Im 4. Semester werden sowohl eine Informationsveranstaltung der Professorinnen und Professoren zum Schwerpunktbereichsstudium als auch eine Informationsveranstaltung der Fachstudienberatung zur „Examensplanung“ angeboten.
Examinatorium
Das Düsseldorfer Examinatorium der Juristischen Fakultät besteht aus
- dem Repetitorium,
- dem Klausurenkurs,
- dem schriftlichen Probeexamen und
- den mündlichen Probeprüfungen.
Es ist auf zwei Fachsemester ausgerichtet und zielt auf die Vorbereitung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ab.
Staatliche Pflichtfachprüfung
Die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus 6 fünfstündigen Klausuren, die in der Regel binnen zwei Wochen zu absolvieren sind. Dabei werden drei Klausuren aus dem Bereich des Bürgerlichen Rechts, zwei aus dem Öffentlichen Recht und eine Klausur aus dem Bereich des Strafrechts geschrieben.
Fünf Monate später findet dann die mündliche Prüfung statt. Hier gibt es ein Prüfungsgespräch mit bis zu sechs Studierenden in allen drei Rechtgebieten, wobei jeder Prüfungsteil ungefähr eine Stunde dauert.
Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 7 JAG NRW:
- bestandene Zwischenprüfung
- 5 bestandene Aufsichtsarbeiten, davon jeweils eine im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht (nicht aus Zwischenprüfung, Schwerpunktbereich)
- 4 bestandene häusliche Arbeiten, davon jeweils eine im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht (nicht aus Zwischenprüfung, Schwerpunktbereich)
- Fremdsprachenschein
- Nachweis über 12 Wochen praktische Studienzeit, die sich aus zwei sechswöchigen Praktika in Rechtspflege und Verwaltung oder alternativ drei vierwöchigen Praktika (Rechtspflege, Verwaltung und ein drittes Praktikum) ergeben kann.
Die Aufsichtsarbeiten können durch das erfolgreiche Absolvieren der Klausuren in den Fortgeschrittenen-Übungen im Strafrecht, Öffentlichen Recht und Bürgerlichen Recht erworben werden, die im 4.-6. Semester stattfinden.
Außerdem können bis zu zwei dieser Aufsichtsarbeiten auch durch einen Grundlagenschein nachgewiesen werden, sofern in der entsprechenden Lehrveranstaltung eine Klausur angeboten wurde. Man kann nicht die Klausur im Schwerpunkt oder die Zwischenprüfungsklausuren mitzählen, das wäre unzulässige Doppelverwertung.
Die häuslichen Arbeiten können durch das erfolgreiche Absolvieren der Hausarbeiten in den Fortgeschrittenen-Übungen im Strafrecht, Öffentlichen Recht und Bürgerlichen Recht erworben werden, die im 4.-6. Semester stattfinden.
Außerdem bietet sich die Teilnahme an einem Seminar an, bei dem die verfasste Hausarbeit ebenfalls als häusliche Arbeit gilt. Man kann nicht die häusliche Arbeit im Schwerpunkt mitzählen, das wäre unzulässige Doppelverwertung.
Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung sind mindestens drei bestandene Klausuren und ein Notenschnitt von mindestens 3,5 in den sechs Klausuren erforderlich.
Weitere Informationen finden sich auf der Website des Justizprüfungsamtes Düsseldorf.
Das JPA Düsseldorf veranstaltet auch einmal monatlich (in der Regel am ersten Dienstag des Monats um 13.00 Uhr) eine offene Sprechstunde im Juridicum. Die genauen Termine werden auf der Fakultätshomepage veröffentlicht.
Auslandsstudium / Moot Court
Ein Moot ist ein Gerichtsspielwettbewerb, an dem man im Team an einem fiktiven Fall arbeitet und die Interessen seiner „Partei“ vertritt. Hierzu verfasst man in der Regel zunächst einmal Schriftsätze und tritt später als „Anwalt“ in mündlichen Verhandlungen auf.
Es gibt internationale – meist englischsprachige - Moot Courts, in denen Teams der Universitäten gegeneinander antreten und bei denen der Wettbewerb in der Regel ein gesamtes Semester dauert. In diesem Semester konzentriert man sich meist nahezu vollständig auf den Moot Court-Wettbewerb und nimmt nur an wenigen Lehrveranstaltungen im Studium teil.
Außerdem werden in der Fakultät auch sogenannte „Inhouse-Moot Courts“, also fakultätsinterne Moot Courts in deutscher Sprache angeboten. Im vergangenen Jahr haben Prof. Michael einen solchen Moot Court im Öffentlichen Recht und Prof. Preuß im Bürgerlichen Recht angeboten.
Die meisten internationalen Moot Court-Wettbewerbe starten im Herbst, so dass die Teams im Regelfall während des Sommersemesters ausgewählt werden. Die betreuenden Lehrstühle veranstalten meist zu Beginn des Sommersemesters Informationsveranstaltungen und veröffentlichen rechtzeitig Informationen zum Bewerbungsverfahren.
Ja. Nach der Teilnahme an einem Moot Court kann dies als "Seminarschein" und damit als häusliche Arbeit gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 2 JAG NRW für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung genutzt werden.
Am leichtesten lässt sich ein Auslandsaufenthalt im 5./6. Semester ins Studium integrieren. Nach der bestandenen Zwischenprüfung kann man sein Schwerpunktbereichsstudium flexibel gestalten, so dass es kein Problem ist, wenn man z.B. im 5. Semester keine Lehrveranstaltungen besuchen kann. Außerdem finden im 5./6. Semester deutlich weniger Pflichtfachvorlesungen als in den ersten vier Semestern statt.
Für die internationalen Moot Courts bieten sich das 3. oder 5. Semester an.
Falls man im 5./6. Semester für ein Semester oder ein Jahr ins Ausland gehen möchte, ist der Bewerbungsschluss für das Erasmus-Programm und die Fakultätskooperationen mit der Suffolk University in Boston und der Reichman University in Herzliya (Israel) jeweils am 31.01. im dritten Semester.
Im November findet regelmäßig eine Informationsveranstaltung zu den Angeboten und dem Bewerbungsverfahren für ein Auslandsstudium statt. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Auslandskoordinatorin der Fakultät, Annika Wahl, unter internationales.jura(at)hhu.de.
Weitere Informationen
Die Juristische Fakultät versteht sich als eine Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden, die in einem vertrauensvollen und lebendigen Dialog miteinander stehen, sich gemeinsam weiter entwickeln und gegenseitig wertschätzen.
Näheres zum Leitbild Lehre an der Juristischen Fakultät erfahren Sie HIER.
Informationen über die Zusatzangebote an der Juristischen Fakultät finden Sie HIER.
Nach dem Bestehen der ersten juristischen Prüfung erwerben Sie den Titel der Magistra iuris / des Magister iuris.
Um diesen führen zu dürfen, ist eine Verleihung des Titels erforderlich. Wie dies abläuft und welche Schritte erforderlich sind, erfahren Sie HIER.
Die Fachschaft als Gremium bestehend aus Studierenden unterstützt Sie bei Fragen zu Ihrem Studium. Zu den Seiten der Fachschaft gelangen Sie HIER.
Grundlage der Juristenausbildung ist das Juristenausbildungsgesetz NRW (JAG). Die aktuellen Fassungen der Rechtsgrundlagen, die für das Studium an der Juristischen Fakultät der HHU gelten, finden Sie HIER.