Beratung zur Beantragung von Mitteln
Der eLearning-Förderfonds
Zur Entwicklung bzw. Umsetzung von eLearning-Szenarien können pro Semester bis zu 9.500 € für Personal beantragt werden. Eine Folgeförderung ist bei erneuter Antragsstellung möglich. Die Juristische Fakultät hat bisher mehrere Anträge erfolgreich eingereicht und konnte auf diese Weise unterschiedliche eLearning-Szenarien verwirklichen.
Für eine Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung steht Ihnen das iQu-Team unter der Telefonnummer (0211) 81-11394 zur Verfügung. Alle weiteren Informationen zum eLearning-Förderfonds (ELFF) finden Sie hier.
Der Lehrförderungsfonds als Fördermittel für nachhaltige Reform-Projekte
Die Heinrich-Heine-Universität schreibt jedes Semester 300.000 € für die Entwicklung und Durchführung innovativer Lehr-Lern-Projekte in Bezug auf nachhaltige Reformen in Studium und Lehre aus und unterstützt mittels des Lehrförderungsfonds nachhaltige
- Projekte für die mikro-didaktische Perspektive in einzelnen Lehrveranstaltungen
- Projekte für die makro-didaktische Perspektive bei der Gestaltung von Modulen und ganzen Studiengängen
- die Professionalisierung von Beratungsstrukturen
- die Verbesserung der Organisation von Lehre und Studium durch Serviceprojekte.
Die Antragsfristen enden am 01. Juni (für das Wintersemester) und am 01. Dezember (für das Sommersemester) eines jeden Jahres! Als Ansprechpartnerin steht Ihnen das iQu-Team der Juristischen Fakultät gerne zur Verfügung.