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Allgemeine Informationen zum BAföG

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Studentenwerk der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf

 

BAföG-Bescheinigung gem. §48 BAföG (Formblatt 5, Bescheinigung von Leistungsnachweisen)

1. Eine Übersicht über die notwendigen Leistungsnachweise nach der neuen Studienordnung (für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2022/2023) finden Sie HIER.

2. Eine Übersicht über die notwendigen Leistungsnachweise nach der alten Studienordnung (für Studierende mit Studienbeginn bis WS 2021/2022) finden Sie HIER.

 

Die erforderlichen Leistungsnachweise sind im Original mit dem bereits mit den persönlichen Daten ausgefüllten BAföG-Formular mitzubringen.

WICHTIG: Eine Anerkennung anderer Leistungsnachweise und Bescheinigungen anstelle der aufgeführten erforderlichen Nachweise kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Ebenso kann bei Fehlen eines Leistungsnachweises die Bescheinigung nicht ausgestellt werden; diesbezüglich besteht kein Ermessen.