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Schwerpunktbereich Internationales und Europäisches Recht

Schwerpunktbereich 7: Internationales und Europäisches Recht

Rechtsbeziehungen werden heute nicht nur durch das nationale Recht, sondern auch durch das Europarecht und das internationale Recht bestimmt. Der Schwerpunktbereich 7 widmet sich diesen europäischen und internationalen Bezügen des Recht. Er führt in das Völkerrecht ein, das die Rechtsbeziehungen insbesondere zwischen den Staaten und internationalen Organisationen regelt. Aufbauend auf im Hauptstudium erworbene erste Kenntnisse im Europarecht wird das Recht der Europäischen Union insbesondere aus der Sicht des Wirtschafts- sowie des Umwelt- und Klimaschutzrechts vertieft. Besondere Höhepunkte im Schwerpunktbereichsstudium sind der enge Austausch mit der Rechtspraxis sowie Ausflüge z.B. nach Brüssel.

Näheres zum Schwerpunktbereich 7 erfahren Sie in unserem Flyer und in unserem ergänzenden Film.

Exemplarischer Studienplan für den Schwerpunktbereich 7:

 Klausur
(benötigt 4 SWS)
Häusliche Arbeit
(benötigt 4 SWS)
Mündliche Prüfung
(benötigt 6 SWS)

Wintersemester

Völkerrecht2 SWS-2 SWS
Europäisches Wirtschaftsrecht2 SWS-2 SWS
Energie- und Klimaschutzrecht-2 SWS2 SWS
Transnationales Strafrecht2 SWS-2 SWS
Internationales Zivilverfahrensrecht2 SWS-2 SWS
Telders International Law Moot Court4 SWS--
International and European Tax Moot Court4 SWS--
International Criminal  Moot Court4 SWS--

Sommersemester

Internationale, regionale und europäische Menschenrechte-2 SWS2 SWS
Internationales Investitionsschutzrecht-2 SWS2 SWS
Internationales und europäisches Steuerrecht--2 SWS
Oberseminar Energie- und Klimaschutzrecht-2 SWS-
Europäisches Umweltrecht--2 SWS
Internationales Zivilverfahrensrecht und Schiedsgerichts-barkeit (noch offen)-2 SWS2 SWS

Hinweis

Dieser Studienplan beschreibt exemplarisch den Studienverlauf im Schwerpunktbereich 7. Maßgeblich sind die Angaben in HIS-LFS.