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Schwerpunktbereich 8: Steuerrecht

Der Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht von Herrn Prof. Dr. Valta betreut den Schwerpunktbereich Steuerrecht (Schwerpunktbereich 8).

Der Schwerpunktbereich ist ein Angebot für Studierende der Rechtswissenschaften. Aber auch Studierenden der Wirtschaftswissenschaften stehen die Veranstaltungen als Wahlpflichtmodule im Rahmen des Bachelor- oder Masterstudienganges offen.

Das Angebot des Schwerpunkts für Juristinnen und Juristen setzt sich aus zahlreichen, praxisrelevanten Modulen zusammen. Ziel des Schwerpunktes ist es, den Studierenden einen umfangreichen Überblick über das Steuerrecht zu vermitteln. Unabhängig von etwaigen Vorkenntnissen werden allgemeine Steuerlehre, nationales Steuerrecht (steuerrelevante Sachverhalte für Privatpersonen bis hin zu Großkonzernen) sowie internationales Steuerrecht gelehrt. Der Schwerpunktbereich Steuerrecht zeichnet sich dabei durch ein umfangreiches Angebot an Veranstaltungen aus. Diese werden von Universitäts- und Honorarprofessoren sowie Lehrbeauftragten aus der Praxis gehalten. Die Verzahnung zwischen Wissenschaft und Praxis ist dem Schwerpunktbereich Steuerrecht besonders wichtig. Entsprechend besteht ein breites Angebot zur Teilnahme an einem Moot Court (im nationalem oder internationalem Steuerrecht).

Die Belegung der vorgeschalteten Einführungsveranstaltung in das Steuerrecht wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Weitere Informationen finden Sie HIER.

Darüber hinaus steht der Schwerpunktbereich auch Studierenden der Betriebswirtschaftslehre offen. Dies ermöglicht einen interdisziplinären Austausch zwischen den Studierenden. Studierende der Betriebswirtschaftslehre finden HIER weitere Informationen zu den möglichen Wahlpflichtmodulen im Bachelor- und Masterstudiengang.

Auf Anfrage bietet Herr Jens Sieben die Möglichkeit einer persönlichen Sprechstunde.