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Einführungsveranstaltung Steuerrecht

Der Schwerpunktbereich Steuerrecht zeichnet sich durch die Besonderheit einer im 5. Semester vorgeschalteten Einführungsveranstaltung aus. Der Besuch der Veranstaltung ist keine zwingende Voraussetzung für die Wahl des Schwerpunktes, wird aber dringend empfohlen, da der Inhalt der Veranstaltung mit zum Prüfungsstoff der Schwerpunktklausur gehört. Außerdem besteht hier die Möglichkeit, sich einen ersten Eindruck davon zu verschaffen, was sich hinter dem Schwerpunkt Steuerrecht verbirgt.

Einführung in das Steuerrecht (2 SWS)
Leitung: Valta
Themen Die Veranstaltung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Den Grundlagen der Besteuerung, insb. Steuerverfassungsrecht und einer Einführung in das Einkommensteuerrecht. Die Besteuerung stellt sich als intensiver Eingriff in die Grundrechte der Steuerpflichtigen dar. Die Legitimation des Steuerstaates hängt daher wesentlich von der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung dieses Eingriffs ab. Nach einem Überblick über das Steuersystem behandelt die Veranstaltung neben dem verfassungsrechtlichen Steuerbegriff in Abgrenzung zu den Vorzugslasten und den finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben vor allem den Einfluss der Grundrechte auf Ausgestaltung und Anwendung des Steuerrechts. Anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts werden insbesondere das Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, der freiheitsschonenden Besteuerung und der Steuerfreiheit des Existenzminimums erarbeitet.
Steuerrechtliches Proseminar (nach Bedarf) (2 SWS)
Leitung: Valta
ThemenBegleitend zur Einführungsveranstaltung wird nach Bedarf ein steuerrechtliches Proseminar angeboten, das zum Erwerb des nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung für die Anmeldung zur Schwerpunktbereichsklausur erforderlichen Seminarscheins führt.