BFH Moot Court
Der BFH-Moot Court ist ein steuerrechtlich ausgerichteter Gerichtsspielwettbewerb, in dem Studierende als Anwälte in einem simulierten Verfahren fungieren und sich in Teams miteinander messen. In der Rolle einer Prozesspartei argumentieren die Studierenden-Teams vor einem Gericht, bestehend aus dem BFH-Präsidenten, einem BFH-Richter und je einem Vertreter der Anwaltschaft, der Finanzverwaltung und der Wissenschaft. Die Heinrich-Heine-Universität nimmt seit 2019 am BFH-Moot Court teil.
Was erwartet mich im BFH-Moot-Court?
In der ersten Phase des Moot Courts ist ein Revisionsschriftsatz zu einem tatsächlich beim BFH anhängigen Verfahren aus dem Bereich des Steuerrechts zu erstellen. Anhand der eingereichten Schriftsätze entscheidet die Jury, welche vier Teams sich für das Moot Court Finale in München qualifizieren.
In der zweiten Phase finden - unabhängig vom Finaleinzug - Probeverhandlungen bei Kanzleien und beim Finanzgericht Düsseldorf statt. Im Falle des Finaleinzugs ist von den Finalteams zudem die Revisionserwiderung zu dem zuvor behandelten Fall zu verfassen. Das Finale findet als mündliche Verhandlungen in den Räumen des Bundesfinanzhofes in München statt und ein Siegerteam wird gekürt.
Wer kann teilnehmen?
Die Teilnahme am BFH-Moot Court setzt keine Vorkenntnisse voraus und steht damit allen Studierenden offen, die im Zeitpunkt des Moot Court Finales in München noch nicht das Erste juristische Staatsexamen bestanden haben. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist etwas zeitintensiver als ein Seminar, der kontinuierliche Studienplan wird aber nicht unterbrochen.
Auch Studierende in einem wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengang dürfen an dem BFH-Moot Court teilnehmen. Für Masterstudierende der Wirtschaftswissenschaften ist die Teilnahme am Moot Court als Projektarbeit anrechenbar.
Welche Vorteile bietet mir der BFH-Moot-Court?
Alle Teilnehmer des BFH-Moot-Courts erbringen im Rahmen des Seminars die folgenden rechtswissenschaftlichen Studienleistungen:
- Anfertigung einer häuslichen Arbeit im öffentlichen Recht gemäß § 12 Satz 1, 2 StudO v. 10.05.2024, § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar
(Seminarschein) gemäß § 12 Satz 1 StudO v. 10.05.2024, § 3 Abs. 1 Nr. 4 PromO v. 30.06.2022 - Schlüsselqualifikationenzertifikat i.S.d. § 7 Abs. 2 JAG NRW
Für Studierende, die den Schwerpunkt Steuerrecht belegen wollen, ist die Teilnahme an dem BFH-Moot-Court-Seminar zudem ein idealer Auftakt in das Schwerpunktgebiet:
- Im Schwerpunktbereich Steuerrecht kann das BFH-Moot-Court-Seminar zusätzlich mit 4 SWS als Klausurfach gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 Fall 1 SchwPO v. 10.05.2024 angerechnet werden.
- Die Schriftsatzarbeit führt an Recherche, Darstellung und Behandlung steuerrechtlicher Rechtsfragen heran und bereitet somit methodisch auf die Anfertigung der häuslichen Arbeit im Schwerpunktbereich vor.
- Die Probeverhandlungen stärken Präsentationsfähigkeit, Rhetorik sowie Souveränität in einem Rechtsgespräch. Diese Fähigkeiten sind nicht nur im Berufsleben entscheidend, sondern auch für die mündlichen Prüfungen im Schwerpunktbereich und in der staatlichen Pflichtfachprüfung.
Daneben bietet die Teilnahme am BFH-Moot-Court Einblicke in die praktische steuerrechtliche Arbeit und eröffnet Kontakte zu Finanzrichtern, Rechtsanwälten und Steuerberatern. Zusätzlich ist die Teilnahme an einem Moot Court ein echtes Highlight im Lebenslauf!
| Von Januar bis September 2027 wird der nächste BFH-Moot-Court stattfinden. Die HHU wird hierfür erneut ein Team aus vier bis acht Studierenden aufstellen, das unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Matthias Valta am Wettbewerb teilnehmen wird. Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrstuhls zur Verfügung - bei Interesse melden Sie sich gerne bereits proaktiv beim Lehrstuhl. |
Eine Übersicht über sämtliche vom LS Valta angebotenen Moot Courts finden sie hier.