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Schwerpunktbereich nach neuem Recht ab Wintersemester 2024/25

Es müssen Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 14 Semesterwochenstunden belegt werden.

Es gibt drei Prüfungsteile: eine dreistündige Klausur, eine vierwöchige Haus- oder Schwerpunktseminararbeit und eine mündliche Prüfung. Jeder Prüfungsteil bezieht sich auf eine der belegten Lehrveranstaltungen.

Die Möglichkeit zum Absolvieren einer Klausur besteht grundsätzlich jeweils im Wintersemester, wobei die Klausur in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben wird.

Eine Hausarbeit wird stets zu Lehrveranstaltungen des Sommersemesters angeboten. Sie wird entweder vor Beginn der Vorlesungszeit (also im Februar/März) beim sogenannten Schwerpunktseminar oder nach Ende der Vorlesungszeit (also im August/September) geschrieben.

Mündliche Prüfungen werden in der Regel am Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters angeboten.

Veranstaltungen im Wintersemester 2024/2025 für Einsteiger nach neuem Recht

Wirtschaftsstrafrecht I 2 SWS Altenhain
Sanktionenrecht 2 SWS Fleckenstein
Transnationales Strafrecht 2 SWS Schneider
Arztstrafrecht I 2 SWS Zimmermann

Veranstaltungen im Sommersemester 2025

Wirtschaftsstrafrecht II2 SWSAltenhain
Strafprozessrecht II2 SWSHarden
Oberseminar zum Strafrecht2 SWSSchneider
Bundesweiter Moot Court im Strafrecht2 SWSSchneider
Strafvollstreckungs- und -vollzugsrecht2 SWSVitkas
Ordnungswidrigkeitenrecht2 SWSZimmermann
Aktuelle Fragen des Medizinstrafrechts2 SWSDann/Frister

In den folgenden Semestern können die Veranstaltungen variieren.