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Aufbaumodul Unternehmen und Märkte

Im Aufbaumodul bietet der Schwerpunkt "Unternehmen und Märkte" eine Vielzahl von Themen. Die Veranstaltungen decken nahezu das gesamte Spektrum des privaten Wirtschaftsrechts ab. Sie können wählen (mindestens 8 SWS = idR 4 Veranstaltungen).

Das Modul endet mit einer Hausarbeit, deren Thema aus einer der belegten Veranstaltungen stammt.

Bank- und Investmentrecht (2 SWS)

Böhm / Eckner

Rechtsgrundlagen Kreditwesengesetz, Wertpapierhandelsgesetz, Kapitalanlagegesetzbuch, diverse europäische Rechtsakte (insbesondere MiFID II/MiFIR und AIFMD/UCITSD)
Themen Ökonomische Grundlagen des Bank- und Investmentrechts

Europäisches und deutsches Bank- und Wertpapieraufsichtsrecht

Wertpapiergeschäft

Recht der außerbörslichen Finanztermingeschäfte und Derivate

Emissions- und Konsortialgeschäft

Recht der individuellen Vermögensverwaltung

Investmentrecht

Vertrieb von Kapitalanlagen und Kapitalanlagehaftung
Beispiele Warum benötigen wir einen organisierten Finanzmarkt und was sind Finanzintermediäre?

Wie funktionieren Wertpapierfonds und alternative Investments? Wie sind sie reguliert?

Der Pensionsfonds XY investiert 80 Millionen Euro in Finanzinstrumente der New Yorker Investmentbank Z über ein multilaterales Handelssystem in London, während die Papiere in Frankfurt verwahrt werden. Welche Rechtsbeziehungen bestehen zwischen den Beteiligten?

Im Anschluss an den Erwerb von Total Return Swaps wird bekannt, dass es sich um "toxische Papiere" handelt. Können Kunden gegen ihre Banken vorgehen?

GmbH im Prozess (2 SWS)

Leuering

Rechtsgrundlagen GmbHG; AktG; ZPO
Themen Die Vorlesung behandelt gesellschaftsinterne Streitigkeiten in der GmbH sowohl unter materiell-rechtlichen als auch prozessualen Aspekten. Materiell-rechtlich wird das gesamte GmbH-Recht einschließlich seiner konzernrechtlichen Bezüge behandelt; dabei werden insbesondere die Ansprüche der einzelnen Stakeholder, beispielsweise der Gesellschaft, der Gesellschafter oder der Gläubiger, beleuchtet. Prozessual steht die Prozessführung vor staatlichen Gerichten im Mittelpunkt; dabei bilden wegen der praktischen Relevanz insbesondere Beschlussmängelklagen und der einstweilige Rechtsschutz einen Schwerpunkt. Am Rande werden die Informationserzwingung und Grundzüge sowohl des Klageverfahrens vor Schiedsgerichten als auch Methoden der außergerichtlichen Streitbeilegung erörtert.

Kapitalmarktrecht (2 SWS)

Giedinghagen

Rechtsgrundlagen Börsengesetz, Wertpapierhandelsgesetz, Wertpapierprospektgesetz, Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, u.a., div. EU-Richtlinien
Themen Börsen und Börsenaufsicht

Kapitalmarktpublizität

Öffentliche Erwerbs- und Übernahmeangebote

Insiderhandel und Meldepflichten
Beispiele Vorstand V will seine Aktien an der von ihm geleiteten Gesellschaft an der Börse verkaufen. Kann er dies ohne weiteres?

X will die börsennotierte Y AG erwerben. Wie erreicht er dies?

Wie läuft der Handel über die Börse organisatorisch ab?

Kartellrecht (2 SWS)

Kersting / Podszun

Rechtsgrundlagen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Art. 101ff. AEUV
Themen Wettbewerbswidrige Vereinbarungen ("Kartelle")

Missbrauch von Marktmacht

Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Fusionen)

Behördliche und private Sanktionen, Strafbarkeit und Ordnungswidrigkeiten
Beispiele MS entwickelt ein marktbeherrschendes Betriebssystem, das bei Software von Konkurrenten bewusst Fehlermeldungen ausgibt und zwingt die PC-Händler, keine Konkurrenzprodukte auszuliefern.

Alle Tankstellenbetreiber verabreden sich, ab sofort einheitlich 2€ pro Liter Benzin zu nehmen.

Konzernrecht (2 SWS)

Krieger / Noack

Rechtsgrundlagen Aktiengesetz (§§ 15-22, 291-328)
Themen Unternehmensverträge (Beherrschungs-/Gewinnabführungsvertrag)

Faktischer Konzern

Verbundene Unternehmen / Wechselseitige Beteiligung / Abhängigkeit / Meldepflichten

GmbH-Konzernrecht

Konzerneingangskontrolle / z.T. Übernahmerecht

Eingliederung und Squeeze out
Beispiele Die X AG hält 51 % an der Y GmbH und weist in der Gesellschafterversammlung den Geschäftsführer der Y GmbH an, alle Computer ab sofort nur noch von ihr zu einem deutlich über dem Marktwert liegenden Preis zu mieten.

Das Zeitschriftenunternehmen R-GmbH erwirbt 35 % des Internetinformationsdienstes I-AG. Wie kann die R-GmbH sicherstellen, dass die I-AG entsprechend ihrer Weisungen agiert?

Lauterkeitsrecht (2 SWS)

Podszun

Rechtsgrundlagen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Preisangabenverordnung, AEUV, div. EU-Richtlinien, insbes. Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung, 2006/114/EG sowie Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, 2005/29/EG
Themen Irreführende und vergleichende Werbung

Belästigung ("Spam", "Cold Calling", Ansprechen auf der Straße)

Lockangebote und Ausnutzung von Unerfahrenheit

Übernahme von Leistungen, Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Beispiele A bewirbt seine Cola als "fettfrei", B wirbt für seine Schuhe mit "Vom Erfinder das beste Stück". Alle Colas sind fettfrei, die Schuhe des B entsprechen denen der Konkurrenz.

M wirbt mit MP3-Playern für 5€, hat aber nur 2 auf Lager, die anderen Interessenten vertröstet er.

X schickt seinen Angestellten A zum Konkurrenten K, damit dieser vor dessen Geschäftstür die Kunden abfängt.

Auf einem Mars-Riegel sind 50% der Verpackungsfläche von einem roten Streifen bedeckt, der besagt es seien jetzt "5% mehr Inhalt" dabei.

Markenrecht (2 SWS)

Busche

Rechtsgrundlagen Markengesetz, Gemeinschaftsmarkenverordnung, Markenrechtsrichtlinie
Themen Marken und geschäftliche Bezeichnungen: Benutzungsmarke, notorisch bekannte Marke, eingetragene deutsche und Gemeinschaftsmarken

Schutzfähigkeit, Benutzungszwang, Verfall, Verwirkung

Benutzung im geschäftlichen Verkehr: Identität, Verwechslungsgefahr, Verwässerungsgefahr, Rufschädigung

Markenmäßiger Gebrauch, Rechtfertigung
Beispiele A vertreibt unter dem Firmennamen "Honkel" ein Waschmittel namens "Parsol".

B will eine Mercedes-Reparaturwerkstatt betreiben und fragt sich, ob er das Mercedes-Logo in seiner Werbung nutzen darf.

Mergers and Acquisitions (1 SWS)

Schmitz (teilweise in das Sommersemester vorgezogen)

Rechtsgrundlagen HGB, AktG, GmbHG, etc.
Themen Mit dieser wirtschaftsrechtlichen Vorlesung wird ein Überblick über die Systematik von Unternehmenskäufen (Mergers, Acquisitions und Joint Ventures) und gleichzeitig ein Einblick in die praktische Durchführung nationaler und internationaler Zusammenschlüsse gegeben.

Dabei werden sowohl die theoretischen rechtlichen Aspekte, als auch anhand von ausgewählten Beispielen die praktischen Abläufe und Zusammenhänge aufgezeigt.

Neben den rechtlichen Aspekten der M&A in Theorie und Praxis wird wirtschaftliches Verständnis vermittelt.

Patentrecht (2 SWS)

Crummenerl

Rechtsgrundlagen Patentgesetz, Europäisches Patentübereinkommen, IntPatÜbkG
Themen Erfindungen (Abgrenzung von Entdeckungen), Schutzfähigkeit (Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit)

Schutzbereich und Ausnahmen, Zwangslizenzen und "essential facilities"

Gebrauchsmuster

Anmeldeverfahren (deutsche und internationale Patentanmeldungen)

Rechtsfolgen der Verletzung

Beispiele X enteckt, dass Aspirin Mücken vertreibt. Kann er diese Erkenntnis schützen lassen?

Y erfindet ein Verfahren, um Blei zu Gold zu verwandeln. Dieses kann sich jedoch in den ersten 3 Jahren auf dem Markt nicht durchsetzen, sodass Y zwar ein Patent erhält, aber das Produkt nicht weiter vertreibt. Weitere 3 Jahre später bietet Z das von ihm unabhängig entwickelte, gleiche Verfahren an und wird Millionär. Welche Rechte hat Y?

Start-ups - von der Gründung bis zum Börsengang (2 SWS)

Tebben

Rechtsgrundlagen BGB, HGB, AktG, GmbHG, GenG, etc.
Themen Anhand von in der Kautelarpraxis verwandten Vertragsmustern soll das Leben von Kapital- und Personengesellschaften von der Gründung bis zur Liquidation besprochen werden.
Beispiel Welche Regelungen sollte ein GmbH-Gesellschaftsvertrag bzw. eine AG-Satzung enthalten?

Umwandlungsrecht (2 SWS)

Erkens / Noack

Rechtsgrundlagen Umwandlungsgesetz, EU-Richtlinien betr. Verschmelzung und Spaltung
Themen Arten von Umwandlungen

Verfahrensablauf

Gläubiger- und Minderheitenschutz

Grenzüberschreitende Verschmelzung
Beispiele Die H AG will ihren Hafenbetrieb auf eine eigene Tochtergesellschaft übertragen. Wie geschieht dies?

D und C wollen zu einer neuen Gesellschaft "DC" fusionieren. Wie können sie dies erreichen?

Eine GmbH soll zur AG werden, um an die Börse zu gelangen.

Recht der Unternehmenssanierung (2 SWS)

Andres

Rechtsgrundlagen InsO, EulnsVO
Themen Vertiefung Insolvenzgründe, Regelverfahren bei der Unternehmensinsolvenz

Gesellschafterdarlehen, Organhaftung

Handlungsoptionen im Eröffnungsverfahren, Unternehmensfortführung im vorläufigen und eröffneten Insolvenzverfahren

Poolvereinbarungen von Banken und Lieferanten

Ausgestaltung übertragende Sanierung, Insolvenzplanverfahren

Arbeitsrecht in der Insolvenz

Eigenverwaltung und Schutzschirm
Beispiel Der Autohändler-Konzern K verkauft aufgrund einer Finanzkrise nur noch 60% der geplanten Fahrzeuge. Die Liquidität der Unternehmensgruppe verschlechtert sich. Die Geschäftsführung stellt mit allen 25 Konzerngesellschaften Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Sie beabsichtigt die Sanierung der Unternehmensgruppe durch teilweise Stilllegung von Standorten sowie personelle und organisatorische Anpassungen. Wie können sie das erreichen?

Urheber- und Designrecht (2 SWS)

Busche

Rechtsgrundlagen Urheberrechtsgesetz, Wahrnehmungsgesetz, Verlagsgesetz, Designgesetz, Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung, div. EU-Richtlinien und internationale Übereinkommen
Themen Das Werk: Schutzfähigkeit von kreativen Ereignissen

Leistungsschutzrechte: Schutzfähigkeit von Investitionen in Kulturgüter

Schutzumfang und Schranken

Sanktionen bei Vernetzung

Technische Schutzmaßnahmen, internationale Bezüge

Design: Schutz vor Gebrauchsgestaltungen
Beispiele X kopiert eine Musik-CD, die er von einem Freund geliehen hat. Strafbarkeit?

Y lädt gutgläubig Musik vom russischen Portal allofmp3.com für 5€ herunter. Muss er die Datei nun löschen?

M entwirft einen Designerstuhl und fragt sich, ob er für diesen Urheberrechts- oder Designschutz beanspruchen kann.

Aufbaumodule des Schwerpunktbereich 3 "Arbeit und Unternehmen"

Betriebsverfassungsrecht (2 SWS)

Feuerborn

Rechtsgrundlagen Betriebsverfassungsgesetz, Sprecherausschussgesetz, Gesetz über europäische Betriebsräte
Themen Geltungsbereich des BetrVG

Träger der Betriebsverfassung sowie ihre Rechte und Pflichten

Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Allgemeine Grundsätze und Formen der Zusammenarbeit
Beispiel Der Arbeitgeber will wissen, in welcher Form er den Betriebsrat bei einer Einstellung und bei der vorübergehenden Verlängerung der betrieblichen Arbeitszeit beteiligen muss.

Erweitertes Tarifrecht (2 SWS)

Brandl

Rechtsgrundlagen Art. 9 III GG, Tarifvertragsgesetz
Themen Die Vorlesung behandelt das Tarifrecht und damit zusammenhängend das Koalitions- und Arbeitskampfrecht. Die Grundlagen bilden das Recht der Koalitionen und die durch Art. 9 III GG verfassungsrechtlich abgesicherte Koalitionsfreiheit. Eine wesentliche Ausprägung ist das Recht, die Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge zu gestalten. Damit untrennbar verbunden ist das Arbeitskampfrecht, das den Koalitionen Durchsetzungs- und Lösungsmöglichkeiten für solche Konfliktlagen eröffnet, in denen eine gütliche Einigung - der Abschluss eines Tarifvertrages - zunächst scheitert.
Beispiel Gilt für die Lokführer der DB AG der GdL- oder der EVG-Tarifvertrag, oder gelten dort beide Tarifverträge?

Für welche Ziele darf eine Gewerkschaft streiken?

Einführung in das Sozialversicherungsrecht (2 SWS)

Linack

Rechtsgrundlagen SGB I, III, IV, V, VI, VII, IX, X, XI
Themen Systemstrukturen des Sozialrechts; Die Säulen der Sozialversicherung (Kranken-/Pflege-/Unfall-/Renten-/Arbeitslosenversicherung); Organisation und Finanzierung; Der versicherte Personenkreis; Die Leistungen; Besonderheiten des Sozialverwaltungsverfahrens; Europarechtliche Bezüge; Rechtsschutz im Sozialrecht

Individualarbeitsrecht - Vertiefung (2 SWS)

Vossen

Rechtsgrundlagen Kündigungsschutzgesetz, BGB, §9 MuSchG, §18 BEEG, §§85ff. SGB IX
Themen Befristungsabreden

Aufhebungsvertrag

Ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung

Kündigungsschutz außerhalb des KSchG, nach §1 KSchG und für besondere Personengruppen

Kündigungsschutzprozess
Beispiel Ein Arbeitnehmer hält die Befristung seines Arbeitsvertrages für unwirksam, weil es sich bereits um die siebte Befristung zur Vertretung handelt. Ein anderer Arbeitnehmer meint, ihm sei zu Unrecht gekündigt worden.

Strategische Funktionen des Personalmanagements* (vorgezogen im Sommersemester) (2 SWS)

Süß / LS-Mitarbeiter/in

Personalführung: Theorie und Gestaltung* (vorgezogen im Sommersemester) (2 SWS)

Süß / LS-Mitarbeiter/in

* Dieses Zusatzangebot wird in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl Süß der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät jeweils als vorgezogenes Aufbaumodul im Sommersemester angeboten. Die Studierenden können eine der beiden Veranstaltungen auswählen. Nähere Informationen hier.

Verantwortlichkeit: