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Verleihung des Mastergrades "Magistra iuris (Uni Düsseldorf)" oder "Magister iuris (Uni Düsseldorf)"

Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf verleiht durch ihre Juristische Fakultät den Mastergrad "Magistra iuris (Universität Düsseldorf)" oder "Magister iuris (Universität Düsseldorf)".

Die Verleihung des Titels erfolgt im Rahmen der alljährlichen Absolventenfeier der Juristischen Fakultät, welche in der Regel im Juli eines Jahres stattfindet.

Der Mastergrad wird auf schriftlichen Antrag an Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Rechtswissenschaften verliehen, die

  1. die beiden letzten Semester vor der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität studiert, den Schwerpunktbereich dort absolviert und
  2. erfolgreich die erste Prüfung gemäß dem JAG NRW abgelegt haben.

Der Antrag ist an die Dekanin bzw. den Dekan der Juristischen Fakultät zu richten und ihm sind

  • eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über die erste Prüfung,
  • eine Fotokopie des Schwerpunktbereichsprüfungszeugnisses und
  • ein  Nachweis über die Immatrikulation im Studiengang Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in den letzten beiden Semestern vor der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung

beizufügen.

Auf dem Formular ist die Versicherung abzugeben, dass die oder der Berechtigte nicht bereits einen vergleichbaren Grad auf Basis der ersten juristischen Staatsprüfung bzw. ersten Prüfung erworben oder beantragt hat, da in diesem Fall die Verleihung ausgeschlossen ist.

Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie bitte zusammen mit den oben genannten Nachweisen an folgende Adresse:

Dekanat der Juristischen Fakultät
Universitätsstr. 1

40225 Düsseldorf

Die Anträge können zu folgenden Zeiten auch in Raum U1.67  in Gebäude 24.91 bei Frau Celine Meling persönlich abgegeben werden:

Montag10:00 - 15:00 Uhr
Dienstag10:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch10:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag10:00 - 15:00 Uhr

Statt der beglaubigten Fotokopien können Sie dort auch einfache Kopien unter Vorlage der Originale einreichen.

 

Auf der Absolventenehrung werden ab sofort stets die Absolventinnen und Absolventen eines Kalenderjahres, also vom 1. Januar bis 31. Dezember geehrt. Demnach findet die nächste Absolventenehrung leider erst im Januar 2027 statt.  

Alle Studierenden, die bis Ende 2025 ihren Masterantrag im Dekanat einreichen, dürfen nun zwischen den folgenden Optionen wählen:

 

  • zeitnahe Abholung der Masterurkunde im Dekanat oder postalischer Versand  

oder

  • Übergabe der Urkunde im Januar 2027, sofortiger Versand der Titelführungsbefugnis.

Sofern Sie die Urkunde schnellstmöglich benötigen und ebenfalls an der Absolventenfeier im Januar 2027 teilnehmen möchten, teilen Sie dem Dekanat bei Einreichen des Antrags bitte zeitgleich eine gültige Mailadresse von Ihnen mit. An diese wird sodann die Einladung zur Absolventenfeier erfolgen. 

Sollten Sie sich für die Abholung der Urkunde im Dekanat entscheiden, werden wir uns nach Eingang des Antrags zwecks Terminvereinbarung bei Ihnen melden.

 

Wir würden uns sehr freuen, möglichst vielen unserer Absolventinnen und Absolventen die Urkunde persönlich auf der Absolventenfeier im Januar 2027 zu überreichen.