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Aktuelle Informationen zu Studium und Prüfungen für das 4. Semester

4. Semester

Aktuelle Nachrichten







Zwischenprüfung

Die bestandene Zwischenprüfung ist sowohl Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung als auch für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung. Die Noten der Zwischenprüfungsklausuren werden bei der Wahl der Schwerpunkte relevant.
Zum Bestehen der Zwischenprüfung müssen drei Zwischenprüfungsklausuren erfolgreich absolviert werden (jeweils eine im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht, Strafrecht, § 28 Abs. 2 JAG NRW)

Erstmalig kann man an der Zwischenprüfung im dritten Semester teilnehmen. Es wird empfohlen, an sämtlichen Zwischenprüfungsklausuren des dritten Semesters teilzunehmen, da es anderenfalls zu Verzögerungen im Studienverlauf kommen kann. Da am Ende des vierten Semesters die Wahl zum Schwerpunktbereich möglich ist, ist es nützlich, zu diesem Zeitpunkt die Zwischenprüfung erfolgreich absolviert zu haben.

Die drei Klausuren werden jeweils binnen einer Woche zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit geschrieben, wobei sichergestellt wird, dass in der vorherigen Woche keine Vorlesungen mehr stattfinden.

Die Zwischenprüfungsklausuren werden im kommenden Wintersemester am 13.02., 14.02. und 16.02.2024 geschrieben.

Die Zwischenprüfungsklausuren haben eine Bearbeitungszeit von jeweils drei Stunden.

Ja, im November und im Mai gibt es jeweils einen ca. zweiwöchigen Anmeldezeitraum für die Zwischenprüfungsklausuren des jeweiligen Semesters. Nach erfolgter Anmeldung besteht für die entsprechenden Klausuren eine Schreibverpflichtung im entsprechenden Semester.

Nein, man kann sich in jedem Semester für jede Klausur individuell anmelden. Es wird allerdings empfohlen, die Zwischenprüfungsklausuren möglichst schnell zu absolvieren, um nicht zeitliche Verzögerungen beim weiteren Studienverlauf hinnehmen zu müssen.

Im Falle des Nichtbestehens kann man jede Klausur maximal zweimal wiederholen.

Die Prüfungsinhalte ergeben sich aus §§ 3 Abs. 1, 2 ZwPO i.V.m. § 11 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, b und d, Abs. 2 Nr. 7, 9 und 12 JAG NRW
Dies entspricht weitestgehend den Pflichtfachvorlesungen der ersten drei Semester. Ausnahme sind die Vorlesungen im Familienrecht und Erbrecht, deren Inhalte nicht in der Zwischenprüfung abgefragt werden.
Gegenstand der Zwischenprüfungsklausuren sind stets entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Inhalte der in den ersten drei Semestern gelehrten Pflichtfächer (auch wenn die Klausuren im 4. oder späteren Semester absolviert werden)

Arbeitsgemeinschaften / Übungen / Seminare

Die Arbeitsgemeinschaften in den ersten drei Semestern behandeln jeweils die möglichen Prüfungsinhalte der entsprechenden Vorlesungen in den drei Rechtsgebieten.

Im vierten Semester sollen Arbeitsgemeinschaften zur Wiederholung der relevanten Inhalte der ersten drei Semester angeboten werden, um den Studierenden eine Vorbereitung auf mögliche Zwischenprüfungsklausuren zu erleichtern.

Im Hauptstudium werden Fortgeschrittenen-Übungen im Strafrecht (4. Semester), Öffentlichen Recht (5. Semester) und Bürgerlichen Recht (6. Semester) angeboten. In diesen Lehrveranstaltungen werden typischerweise im Vorlesungsformat Fälle besprochen, die Inhalte aller Vorlesungen der vorherigen Semester thematisieren und damit einen Übergang von den kleineren Fällen im Grundstudium zu den großen Examensfällen bilden.
In jeder Übung werden während der Vorlesungszeit mindestens zwei Klausuren und nach der Vorlesungszeit eine Hausarbeit angeboten. Die hier erworbenen Leistungsnachweise können als die für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemäß § 7 I Nr. 5 JAG NRW notwendigen Aufsichtsarbeiten und häuslichen Arbeiten genutzt werden.

Ein Seminar ist eine individuell gestaltete Lehrveranstaltung mit einem spezifischen Thema und einem meist kleinen Teilnehmerkreis von in den Regel 10-20 Studierenden. Jeder Studierende erhält in der Regel ein eigenes Thema, zu dem er eine Seminararbeit verfassen und später einen mündlichen Vortrag halten darf.
Die geschriebene Seminararbeit wird als häusliche Arbeit im Sinne des § 7 I Nr.5 JAG NRW bei der Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung anerkannt. Außerdem ist die Teilnahme an Seminaren empfehlenswert, um für die häusliche Arbeit im Schwerpunkt zu „üben“.

Im Januar und im Juli wird zu Beginn des Monats eine Übersicht veröffentlicht, welche Seminare im kommenden Semester angeboten werden. In den folgenden Wochen finden dann in der Regel Vorbesprechungen statt, in denen die Platz- und individuelle Themenvergabe in den jeweiligen Seminaren stattfindet.
Danach schreibt man – oft in der vorlesungsfreien Zeit – seine Seminararbeit. In der Vorlesungszeit finden dann die Seminarsitzungen statt, bei dem die mündlichen Vorträge über die Seminarthemen gehalten und diskutiert werden.
Häufig werden Seminare auch verblockt an einem Wochenende und an anderen Orten durchgeführt.

Schwerpunktbereichsstudium

Die Noten der Schwerpunktbereichsprüfung machen 30 % der Gesamtexamensnote aus.

Die Fakultät bietet aktuell 10 Schwerpunktbereiche an: Deutsches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht; Unternehmen und Märkte / Unternehmensrecht; Unternehmen
und Märkte /Wirtschaftsrecht; Arbeit und Unternehmen; Strafrecht; Öffentliches Recht; Recht der Politik; Internationales und Europäisches Recht; Steuerrecht; Medizinrecht.

Das Schwerpunktbereichsstudium kann ab dem 5. Semester absolviert werden und dauert in der Regel zwei Semester. Es besteht die Möglichkeit, das Schwerpunktbereichsstudium flexibel und somit länger zu gestalten, etwa um so Freiraum für einen Auslandsaufenthalt oder eine Moot Court Teilnahme zu schaffen.

Die Wahl der Schwerpunktbereiche findet einmal jährlich Ende August/Anfang September statt. Man kann frühestens am Ende des 4. Semesters daran teilnehmen.

Die Zwischenprüfung muss erfolgreich absolviert worden sein. Weitere Voraussetzungen wie z.B. ein Grundlagen- oder Seminarschein sind nicht mehr erforderlich.

Es wird die Möglichkeit einer Vorkorrektur der Zwischenprüfungsklausuren angeboten werden, so dass die Teilnahme an der Schwerpunktbereichswahl im gleichen Semester grundsätzlich möglich sein sollte.

Die Zuteilung zu den Schwerpunktbereichen erfolgt basierend auf einer Rangliste nach den Durchschnittsnoten der Zwischenprüfung.

Es müssen Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 14 Semesterwochenstunden belegt werden.
Es gibt drei Prüfungsteile: eine dreistündige Klausur, eine vierwöchige Haus- oder Schwerpunktseminararbeit und eine mündliche Prüfung. Jeder Prüfungsteil bezieht sich auf eine der belegten Lehrveranstaltungen.
Die Möglichkeit zum Absolvieren einer Klausur besteht grundsätzlich jeweils im Wintersemester. Dabei wird die Klausur kurz nach Ende der Vorlesungszeit geschrieben.
Eine Hausarbeit wird stets zu Lehrveranstaltungen des Sommersemesters angeboten. Sie wird entweder vor Beginn der Vorlesungszeit (also im Februar/März) beim sogenannten Schwerpunktseminar oder nach Ende der Vorlesungszeit (also im August/September) geschrieben.
Mündliche Prüfungen werden in jedem Semester am Ende der Vorlesungszeit angeboten.

Im 4. Semester werden sowohl eine Informationsveranstaltung der Professorinnen und Professoren zum Schwerpunktbereichsstudium als auch eine Informationsveranstaltung der Fachstudienberatung zur „Examensplanung“ angeboten.

Staatliche Pflichtfachprüfung

Die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus 6 fünfstündigen Klausuren, die in der Regel binnen zwei Wochen zu absolvieren sind. Dabei werden drei Klausuren aus dem Bereich des Bürgerlichen Rechts, zwei aus dem Öffentlichen Recht und eine Klausur aus dem Bereich des Strafrechts geschrieben.
Fünf Monate später findet dann die mündliche Prüfung statt. Hier gibt es ein Prüfungsgespräch mit bis zu sechs Studierenden in allen drei Rechtgebieten, wobei jeder Prüfungsteil ungefähr eine Stunde dauert.

Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 7 JAG NRW:
- bestandene Zwischenprüfung
- 5 bestandene Aufsichtsarbeiten, davon jeweils eine im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht (nicht aus Zwischenprüfung, Schwerpunktbereich)
- 4 bestandene häusliche Arbeiten, davon jeweils eine im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht (nicht aus Zwischenprüfung, Schwerpunktbereich)
- Fremdsprachenschein
- Nachweis über 12 Wochen praktische Studienzeit, die sich aus zwei sechswöchigen Praktika in Rechtspflege und Verwaltung oder alternativ drei vierwöchigen Praktika (Rechtspflege, Verwaltung und ein drittes Praktikum) ergeben kann.

Die Aufsichtsarbeiten können durch das erfolgreiche Absolvieren der Klausuren in den Fortgeschrittenen-Übungen im Strafrecht, Öffentlichen Recht und Bürgerlichen Recht erworben werden, die im 4.-6. Semester stattfinden.
Außerdem können bis zu zwei dieser Aufsichtsarbeiten auch durch einen Grundlagenschein nachgewiesen werden, sofern in der entsprechenden Lehrveranstaltung eine Klausur angeboten wurde. Man kann nicht die Klausur im Schwerpunkt oder die Zwischenprüfungsklausuren mitzählen, das wäre unzulässige Doppelverwertung.

Die häuslichen Arbeiten können durch das erfolgreiche Absolvieren der Hausarbeiten in den Fortgeschrittenen-Übungen im Strafrecht, Öffentlichen Recht und Bürgerlichen Recht erworben werden, die im 4.-6. Semester stattfinden.
Für das aktuelle 2. Semester gibt es eine zusätzliche Möglichkeit durch die Hausarbeit, die in der Hausarbeitsübung im Bürgerlichen Recht in diesem Sommersemester 2023 angeboten wird. Diese Veranstaltung wird basierend auf dem alten Studienverlaufsplan letztmalig durchgeführt.
Außerdem bietet sich die Teilnahme an einem Seminar an, bei dem die verfasste Hausarbeit ebenfalls als häusliche Arbeit gilt. Man kann nicht die häusliche Arbeit im Schwerpunkt mitzählen, das wäre unzulässige Doppelverwertung.

Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung sind mindestens drei bestandene Klausuren und ein Notenschnitt von mindestens 3,5 in den sechs Klausuren erforderlich.

Sehr viele Informationen finden sich auf der Website des Justizprüfungsamtes Düsseldorf:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/pruefungsamt/index.php

Das JPA Düsseldorf veranstaltet auch einmal monatlich (in der Regel am ersten Dienstag des Monats um 13.00 Uhr) eine offene Sprechstunde im Juridicum. Die genauen Termine werden auf der Fakultätshomepage veröffentlicht.

Auslandsstudium / Moot Court

Am leichtesten lässt sich ein Auslandsaufenthalt im 5./6. Semester ins Studium integrieren. Nach der bestandenen Zwischenprüfung kann man sein Schwerpunktbereichsstudium flexibel gestalten, so dass es kein Problem ist, wenn man z.B. im 5. Semester keine Lehrveranstaltungen besuchen kann. Außerdem finden im 5./6. Semester deutlich weniger Pflichtfachvorlesungen als in den ersten vier Semestern statt.
Für die internationalen Moot Courts bietet sich das 3. oder 5. Semester an.

Falls man im 5./6. Semester für ein Semester oder ein Jahr ins Ausland gehen möchte, ist der Bewerbungsschluss für das Erasmus-Programm und die Fakultätskooperationen mit der Suffolk University in Boston und der Reichman University in Herzliya (Israel) jeweils am 31.01. im dritten Semester.

Im November findet regelmäßig eine Informationsveranstaltung zu den Angeboten und dem Bewerbungsverfahren für ein Auslandsstudium statt. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Auslandskoordinatorin der Fakultät, Annika Wahl, unter

 

Die meisten internationalen Moot Court-Wettbewerbe starten im Herbst, so dass die Teams im Regelfall während des Sommersemesters ausgewählt werden. Die betreuenden Lehrstühle veranstalten meist zu Beginn des Sommersemesters Informationsveranstaltungen und veröffentlichen rechtzeitig Informationen zum Bewerbungsverfahren.

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