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Veranstaltungsbericht: Düsseldorf-Graz-Symposium zum IZVR 2021

Am 23.09.2021 und 24.09.2021 fand die Tagung zur neuen Brüssel IIb-VO mit österreichischen und deutschen Referentinnen und Referenten statt.

 

Am 23. und 24.09.2021 fand das Düsseldorf-Graz-Symposium zum Internationalen Zivilverfahrensrecht statt. Die von Prof. Dr. Thomas Garber (Karl-Franzens-Universität Graz) und Prof. Dr. Katharina Lugani (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) veranstaltete Tagung befasste sich mit dem Thema „Die neue Brüssel IIb-VO“. Die Brüssel IIb-VO (VO 2019/1111) ersetzt zum 01.08.2022 die Brüssel IIa-VO zu den Themenbereichen internationale Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung in Ehe- und Kindschaftssachen und bringt zahlreiche Neuerungen.

Die Tagung fand hybrid statt – mit ca 40 TeilnehmerInnen im Haus der Universität in Düsseldorf und ca. 120 TeilnehmerInnen online per Zoom. Die Technik funktionierte überraschend gut – Referate und Diskussionsbeiträge konnten problemlos in Präsenz oder online gehalten werden, sogar eine angeregte Diskussion zwischen Zoom- und präsenten Teilnehmern war ohne weiteres möglich.

Die Tagung wurde am 23.09.2021 um 09 Uhr durch die Dekane aus Düsseldorf und Graz – Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale) sowie Prof. Dr. Christoph Bezemek – eröffnet. Zunächst referierten Frau Dr. Barbara Köllensperger zur Entstehungsgeschichte der Brüssel IIb-VO und Prof. Dr. Matthias Neumayr zu Grundlagen und Zielen der Verordnung, gefolgt von Prof. Dr. Mark Makowsky zum sachlichen Anwendungsbereich und Prof. Dr. Daphne-Ariane Simotta zur internationalen Zuständigkeit in Ehesachen. Die Mittagspause konnte corona-bedingt nicht mit einem Buffet, aber stattdessen immerhin mit Lunchboxen in der Sonne auf dem Schadowplatz verbracht werden. Nach der Mittagspause setzten Prof. Dr. Thomas Garber, Graz, und Prof. Dr. Philipp Reuß, Göttingen, die Tagung fort mit Vorträgen zur internationalen Zuständigkeit in Kindschaftssachen sowie der internationalen Rechtshängigkeit und anhängigen Verfahren. Im Anschluss referierten Herr Mag. Daniel Böhm zum Recht des Kindes auf Meinungsäußerung und Herr RA Marco Nademleinsky zur internationalen Kindesentführung. Den Abschluss des ersten Tagungstages bildeten Frau RiLG Dr. Andrea Ertl, Linz, und RiAG Martina Erb-Klünemann, Hamm, mit ihrem Vortrag zur direkten richterlichen Kommunikation.

Am Freitag, dem 24.09.2021 wurde die Veranstaltung fortgesetzt. Frau Prof. Dr. Katharina Lugani begann mit einem Vortrag zur Anerkennung in Ehesachen, gefolgt von Mag. Marie-Luise Zirngast zur Anerkennung und Vollstreckung in Kindschaftssachen sowie Mag. Bernhard Sommer zur Anerkennung und Vollstreckung von öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen. Daraufhin trug Prof. Dr. Peter Mankowski zu den Charakteristika der Brüssel IIb-VO und ihrer synoptischen Betrachtung im Gefüge des sonstigen Europäischen Zivilprozessrechts vor. Es folgten zwei Vorträge von Stefan Schlauß, Bonn, und Dr. Robert Fucik, Wien, zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der zentralen Behörden - aus österreichischer sowie aus deutscher Sicht. Den Tagungsabschluss bildete Frau Prof. Dr. Claudia Rudolf, Wien, mit einer Betrachtung des Verhältnisses der Kindschaftssachen der Brüssel IIb-VO zu internationalen Übereinkommen.

Die Veranstalter danken sehr herzlich allen Referentinnen und Referenten, den Diskutantinnen und Diskutanten sowie dem Verlag Österreich für seine Unterstützung. Die insgesamt 16 Vorträge basieren auf Buchbeiträgen, die im Frühjahr 2022 im Verlag Österreich in einem Handbuch zur Brüssel IIb-VO erscheinen werden. Ferner danken die Veranstalter den Helferinnen und Helfern aus beiden Lehrstuhlteams und ganz besonders Frau Mag. Marie-Luise Zirngast und Herrn Jerome Schröder, LL.M.

Im kommenden September 2022 wird die Reihe mit einer Veranstaltung zum Thema „Zehn Jahre EuErbVO“ fortgesetzt werden.

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