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Aktuelles

3. Düsseldorf-Linz-Symposium zum IZVR

Am 14.03.2024 und 15.03.2024 fand das dritte Düsseldorf-Linz-Symposium zum Internationalen Zivilverfahrensrecht im Haus der Universität in Düsseldorf statt.

Nach der Befassung mit der Brüssel IIb-VO und der EuErbVO in den Vorjahren waren diesjähriges Thema „Erste Erfahrungen mit der EuGüVO“. Ausrichter der Veranstaltung waren wie bislang stets Univ.-Prof. Dr. Katharina Lugani, Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Privat- und Verfahrensrecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, und Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber, nun Institut für Zivilverfahrensrecht, Johannes Kepler Universität Linz. Die Veranstaltungsreihe hat sich das Ziel gesetzt, den innereuropäischen Dialog über Rechtsakte des europäischen Familien- und Erbrechts über die Ländergrenzen hinaus zu stärken. Zwölf Vorträge von dreizehn Referentinnen und Referenten aus sechs Rechtsordnungen nahmen die wichtigsten Themen rund um die Zuständigkeit, das anwendbare Recht und Anerkennung und Vollstreckung in Gütersachen in den Fokus.

Mit einer herzlichen Begrüßung durch die Veranstalter wurde die Tagung am 14.03.2024 um 13.00 Uhr eröffnet.

Den Beginn der Vortragsreihe machte Ass.-Prof. Mag. Dr. Florian Scholz-Berger, Institut für Zivilverfahrensrecht, Universität Wien, der die Entstehung und die Grundsätze der EuGüVO anschaulich darstellte. Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber und Univ.-Prof. Mag. Dr. Matthias Neumayr, Institut für Zivilrecht, Abteilung Privatrechtsentwicklung und Rechtsschutz, Johannes Kepler Universität Linz, stellten sodann gemeinsam ausführlich die Probleme der und aktuelle Rechtsprechung zur internationalen Zuständigkeit dar, bevor Hannah Meyer, Rechtsanwältin, Freshfields Bruckhaus Deringer, Düsseldorf, in das Nebengüterrecht und die Frage, inwieweit dieses in den Anwendungsbereich der EuGüVO fällt, einführte. Die sich an die drei Vorträge anschließende Fragerunde, die von Univ.-Prof. Dr. Katharina Lugani und Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber moderiert wurde, startete mit interessanten und anregenden Beiträgen und führte zu tiefgehenden Diskussionen.

Nach einer gemeinsamen Pause ging es mit einem Vortrag von Hon.-Prof. Dr. Robert Sieghörtner, LL.M., EMBA, Notar in Gräfenberg, weiter, der äußerst spannend und zu nicht unerheblichem Teil sogar auf seine praktische Erfahrung gestützt zu Rechtswahl- und Güterrechtsvereinbarungen unter Ehegatten referierte. Mag. Dr. Viktoria Neubauer, Rechtsanwaltsanwärterin, Freshfields Bruckhaus Deringer, Wien, führte sodann das Publikum durch die Gerichtsstandsvereinbarungen nach der EuGüVO und arbeitete die in diesem Rahmen auftretenden Probleme heraus. Die sich daran anschließende Diskussionsrunde wurde von Univ.-Prof. Mag. Dr. Matthias Neumayr geleitet. Es wurde angeregt über die mit den Themen im Zusammenhang stehenden praxisrelevanten Fragestellungen diskutiert.

Nach der Pause läutete Svenja Eckert, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Privat- und Verfahrensrecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, den „Medizinrechtsblock“ und letzten Teil des ersten Tages mit einem Vortrag zur Qualifikation des Ehegattennotvertretungsrechts ein. Daran anschließend beschäftigte sich der Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Katharina Lugani tiefgehend mit dem problematischen, vom Gesetzgeber postulierten Eingriffsnormcharakter des Ehegattennotvertretungsrechts. Im Rahmen der sich daran anschließenden Fragerunde, die Univ.-Prof. Dr. Christine Budzikiewicz, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Privatrecht sowie Rechtsvergleichung, Institut für Familienrecht, Philipps-Universität Marburg, moderierte, wurde angeregt über die von den ReferentInnen aufgestellten Thesen diskutiert.

Der zweite Tag der Veranstaltung startete mit einem anschaulichen Beitrag von Ass.-Prof. Dr. Eva Dobrovolná, Ph. D., LL.M., Institut für Zivilverfahrensrecht, Masaryk Universität, Brünn, zu den ersten Erfahrungen mit der EuGüVO in Tschechien. Daran anschließend stellte Univ.-Prof. Dr. Corinne Widmer Lüchinger, Lehrstuhl für Privatrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Universität Basel, die Schweizer Perspektive dar und ging insbesondere vertieft auf Schwierigkeiten ein, die sich für die Schweiz aufgrund der EuGüVO ergeben, etwa die Einstufung des Art. 11 Abs. 1 lit. b EuErbVO als exorbitant. Einen weiteren Blick aus dem Ausland gewährte Ass.-Prof. Dr. Balázs Völcsey, Institut für Zivilverfahrensrecht, ELTE Universität, Budapest, der seinen ZuhörerInnen die ungarische Sicht auf die EuGüVO präsentierte. In der Diskussionsrunde, die von Prof. em. Dr. Dr. hc Dagmar Coester-Waltjen, LL.M. geleitet wurde, tauschten sich die ReferentInnen angeregt mit dem Publikum über die unterschiedlichen Erfahrungen in den verschiedenen Rechtsordnungen aus und es wurden tiefe Einblicke in die Auswirkungen der EuGüVO gewährt.

Nach einer gemeinsamen Mittagspause stellte zunächst Univ.-Prof. Dr. Christine Budzikiewicz die objektive Anknüpfung und die sich im Rahmen dessen ergebenden Schwierigkeiten dar, bevor daran anschließend Univ.-Prof. Dr. Dirk Looschelders, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Privatversicherungsrecht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie, Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf, die Ausweichklausel im Rahmen der objektiven Anknüpfung detailliert präsentierte. Univ.-Prof. Mag. Dr. Claudia Rudolf führte das Publikum durch die letzte spannende Diskussionsrunde, in der tiefgehend gemeinsam über die Probleme im Zusammenhang mit der objektiven Anknüpfung nachgedacht wurde.

Die Tagung wurde mit einem herzlichen Dank durch die Veranstalter an alle ReferentInnen, ModeratorInnen, TeilnehmerInnen und OrganisatorInnen – allen voran Mag. Marie-Luise Zirngast – beendet.

Kategorie/n: Startseitenbericht, Lugani

Die Veranstalterin Prof. Dr. Katharina Lugani

Der Veranstalter Prof. Dr. Thomas Garber

Prof. Dr. Matthias Neumayr in der Diskussionsrunde zu seinem gemeinsamen Vortrag mit Prof. Dr. Thomas Garber zu den Problemen der internationalen Zuständigkeit

Diskussionsrunde geleitet von Prof. Dr. Claudia Rudolf zu den Vorträgen von Prof. Dr. Christine Budzikiwicz und Prof. Dr. Dirk Looschelders zu der objektiven Anknüpfung

Dr. Viktoria Neubauer zu Gerichtsstandsvereinbarungen

Ein weiterer Einblick in die Diskussion

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