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Promotionsanfragen

Als Doktorand wird grundsätzlich nur angenommen, wer über mindestens ein vollbefriedigendes juristisches Staatsexamen verfügt (9,0 Punkte).

Anfragen können Sie grundsätzlich per E-Mail an Herrn Prof. Frister richten. Die Anfrage soll eine kurzen akademischen / beruflichen Lebenslauf und die Ergebnisse der Staatsexamina enthalten. Vor allem sind schon bei der Anfrage Arbeitsthemen / Problemstellungen zu nennen, die der Bewerber als Dissertation bearbeiten will.

Abgeschlossene Dissertationen

Verantwortlichkeit: