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Promotionsanfragen

Als Doktorand oder Doktorandin wird angenommen, wer in beiden Teilen der ersten Prüfung (1. Staatsexamen), d.h. im staatlichen Teil und im Schwerpunkt, jeweils mindestens die Note “vollbefriedigend” erreicht hat. Es sollte sich um einen strafrechtlichen Schwerpunkt handeln und die Hausarbeit als Ausweis der Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten ebenfalls mit mindestens “vollbefriedigend” bewertet worden sein.

In der Regel werden nur Dissertationen von Personen betreut, die bereit sind, einer Tätigkeit am Lehrstuhl nachzugehen (sog. interne Promotion). Eine externe Promotion (ohne Tätigkeit am Lehrstuhl) ist nur dann möglich, wenn mehrere der folgenden Kriterien vorliegen:

  • hervorragende Studienleistungen

  • Kontakt zum Lehrstuhlinhaber während des Studiums, z.B. durch Seminar, SHK-Tätigkeit oder im Schwerpunkt

  • Einbindung in den Lehrstuhl durch Teilnahme an Doktorandenseminaren

  • Bereitschaft, eine Lehrstuhltätigkeit aufzunehmen, wenn entsprechende Stellen frei werden.

Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an Ls.Altenhain(at)hhu.de. Die Anfrage soll einen kurzen akademischen und beruflichen Lebenslauf sowie die Examensergebnisse enthalten. Vor allem sind schon bei der Anfrage Themen zu nennen, die Sie als Dissertation bearbeiten möchten.

Abgeschlossene Promotionsverfahren