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Mitarbeitertätigkeit am Lehrstuhl

Sie haben Interesse an einer wissenschaftlichen Tätigkeit an einem strafrechtlichen Lehrstuhl? Dann sprechen Sie uns bitte an, auch außerhalb konkreter Stellenausschreibungen.

Wir setzen Leistungsbereitschaft, gute Eigenorganisation und Teamfähigkeit voraus. Im Gegenzug bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung. Unsere Mitarbeiterstellen werden in der Regel als sog. „halbe Stellen“ vergeben, also als 50 % wiss. Beschäftigte(r) nach EG 13 TV-L vergütet. Abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall möglich. Mitarbeiter-Stellen in der Juristischen Fakultät werden befristet vergeben, von uns aber zeitlich so bemessen, dass die erfolgreiche Anfertigung einer Doktorarbeit nicht gefährdet ist.

Für eine Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an ls.altenhain(at)hhu.de.

Promotionsanfragen

Als Doktorand oder Doktorandin wird angenommen, wer in beiden Teilen der ersten Prüfung (1. Staatsexamen), d.h. im staatlichen Teil und im Schwerpunkt, jeweils mindestens die Note “vollbefriedigend” erreicht hat. Es sollte sich um einen strafrechtlichen Schwerpunkt handeln und die Hausarbeit als Ausweis der Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten ebenfalls mit mindestens “vollbefriedigend” bewertet worden sein.

Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an Ls.Altenhain(at)hhu.de. Die Anfrage soll einen kurzen akademischen und beruflichen Lebenslauf sowie die Examensergebnisse enthalten. Vor allem sind schon bei der Anfrage Themen zu nennen, die Sie als Dissertation bearbeiten möchten.

Abgeschlossene Promotionsverfahren