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Forschungsgebiete

Die Forschung am Lehrstuhl hat Schwerpunkte im Bürgerlichen Recht (insbesondere Allgemeines Vertragsrecht und Schadensrecht), im Kapitalgesellschaftsrecht (einschließlich der Schnittstellen zum Insolvenzrecht), im Kapitalmarktrecht (insbesondere Equity Capital Markets) sowie in der Rechtstheorie (Rechtswissenschaftstheorie). Als rechtsgebietsübergreifende Phänomene stehen vor allem die Unternehmensfinanzierung (einschließlich Venture Capital), die private Gestaltung von Rechtsverhältnissen sowie Treuepflichten i.S. eines gebietsübergreifenden „Fiduciary Law“ im Fokus.

Der Forschung liegt ein grundlagenorientierter Ansatz zugrunde, der das Recht in seinen historischen, interdisziplinären und internationalen Bezügen betrachtet. Berücksichtigung finden insbesondere die Rechtsvergleichung mit einem Schwerpunkt auf den USA und England, die ökonomische Analyse des Rechts, die Sprachphilosophie, die Wirtschafts- und Unternehmensgeschichte sowie die politische Ökonomie.

Verantwortlichkeit: