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Junge Doktorinnen und Doktoren: 2023

An der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität werden in Doktorarbeiten immer wieder wichtige Impulse für rechtliche Fragestellungen gegeben. Auf dieser Seite stellen wir Doktorinnen und Doktoren des Rechts vor, die an der HHU geforscht und ihre Promotion im Jahr 2023 erfolgreich abgeschlossen haben. Sie fassen - in aller Kürze - die wichtigsten Ergebnisse ihrer rechtswissenschaftlichen Forschung zusammen. Wer es genauer wissen will: Die kompletten Doktorarbeiten gibt es im Buchhandel und in den juristischen Fachbibliotheken (z.B. der Düsseldorfer Universitäts- und Landesbibliothek).

Daniel Busche - Verwaltungsautomation 2.0 - Automatisiert erlassene Verwaltungsakte im Bereich von Spielräumen

Worum geht es in Ihrer Doktorarbeit?

Das Werk behandelt den automatisierten Erlass von Verwaltungsakten aus rechtsdogmatischer, rechtstheoretischer und technischer Perspektive. Es werden die automationsbezogenen Vorschriften in VwVfG, AO und SGB X systematisch erschlossen und im Anschluss unter Einbezug rechtstheoretischer und technischer Erkenntnisse rechtspolitischer Änderungsbedarf aufgezeigt. Inhaltlicher Schwerpunkt der Untersuchung ist dabei das Verhältnis von automatisiert erlassenen Verwaltungsakten und Spielräumen.

Was sind Ihre zentralen Ergebnisse?

Der automatisierte Erlass von Verwaltungsakten ist auch beim Bestehen eines Spielraums im Grundsatz zulässig. Unzulässig wird der Einsatz erst, wenn möglicherweise besondere Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Eine einzelfallbezogene Spielraumausübung übersteigt auch die gegenwärtigen technischen Möglichkeiten. Allerdings deutet der Einsatz von LLMs die Möglichkeit der Überwindung auch dieser technischen Grenze an.

Wie geht es nun bei Ihnen weiter?

Ich bleibe der Wissenschaft verbunden und bearbeite nun ein Habilitationsprojekt zum Thema  "Gewaltenverteilung im Klimaschutzrecht" bei Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof.

Betreuung und mündliche Prüfung

Betreuende/r Professor/in: Prof. Dr. Lothar Michael

Tag der mündlichen Prüfung: 01.03.2023

 

Jochen Gerbracht - Die Hinzurechnungsbesteuerung nach der ATAD - Vereinbarkeit mit europäischem Primärrecht und nationale Umsetzung

Worum geht es in Ihrer Doktorarbeit?

Die Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) stellt eine Zäsur im Europäischen Steuerrecht dar. Hatten Richtlinien zuvor größtenteils der steuerlichen Liberalisierung gedient, schreibt die ATAD einen Mindeststandard an Abwehrregeln gegen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen vor. Dieser Paradigmenwechsel wirft vielfältige neue Probleme auf.

Was sind Ihre zentralen Ergebnisse?

Aufgrund des Ausgestaltung der Richtlinie als Mindestschutzniveau kommt es in Deutschland zu weiteren punktuellen Verschärfungen der bereits bestehenden stregen Regelungen. Die nationale Umsetzung erfolgte weitgehend richtlinienkonform; eine grundlegende Reform blieb aus. Die nationale Regelung war vor der Umsetzung in Teilen primärrechtswidrig, entspricht nach der Umsetzung nun aber den grundfreiheitlichen Vorgaben.

Wie geht es nun bei Ihnen weiter?

Für mich heißt es nun, das Referendariat mit einem erfolgreichen zweiten juristischen Staatsexamen abzuschließen. Danach freue ich mich auf spannende berufliche Herausforderungen.

Betreuung und mündliche Prüfung

Betreuende/r Professor/in: Prof. Dr. Matthias Valta

Tag der mündlichen Prüfung: 13.09.2023

Matthias Geuder - Strafrechtliche Vermögensabschöpfung als Vorbild für das Kartellrecht

Worum geht es in Ihrer Doktorarbeit?

Um die Frage, ob die strafrechtliche Vermögensabschöpfung, die im Jahr 2017 in den §§ 73 ff. StGB neu geregelt wurde, geeignet sein kann, um kartellbedingte Mehrerlöse insbesondere bei Hardcore-Kartellen abzuschöpfen. Die strafrechtlichen Regelungen gestatten insbesondere eine Kompensation Geschädigter unmittelbar durch die Strafverfolgungsbehörden.

Was sind Ihre zentralen Ergebnisse?

Derzeit ist der bevorzugte Weg im Kartellrecht eine zivilrechtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Die entsprechenden Verfahren sind mit immensem Aufwand verbunden und werden dezentral von diversen Zivilgerichten geführt. Nach meiner Auffassung wäre eine Bündelung der Kompensation im kartellbehördlichen Verfahren wünschenswert, weil dadurch erhebliche Effizienz- und Effektivitätsvorteile erzielt werden könnten.

Wie geht es nun bei Ihnen weiter?

Ich bewerbe mich auf Notarstellen im Gebiet der Rheinischen Notarkammer und werde hoffentlich in der nächsten Zeit ein Amt antreten.

Betreuung und mündliche Prüfung

Betreuende/r Professor/in: Prof. Dr. Christian Kersting

Tag der mündlichen Prüfung: 05.09.2023

Lukas Höfling - Host City Contracts auf dem Prüfstand der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle - Die Anwendbarkeit des Art. 102 AEUV auf die Ausrichtungsverträge zur UEFA EURO 2024 und zu den Olympischen Spielen 2024

Worum geht es in Ihrer Doktorarbeit?

Die Arbeit erforscht die missbrauchsrechtliche Relevanz sogenannter Host City Contracts zu der UEFA EURO 2024 in Deutschland und den Olympischen Sommerspielen 2024 in Paris. Dabei werden die Inhalte der weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgeschlossenen Verträge erstmals dank zahlreicher Akteneinsichtsgesuche offengelegt. Diese Vertragsbestimmungen werden anschließend einer kartellrechtlichen Kontrolle am Maßstab des Missbrauchsverbots gemäß Art. 102 AEUV unterzogen.

Was sind Ihre zentralen Ergebnisse?

Neben der rechtstatsächlichen Aufarbeitung der komplexen Multiakteursarrangements, als die sich die Host City Contracts erweisen, liefert die Arbeit Erkenntnisse zur kartellrechtlichen Relevanz öffentlich-privater Vertragsgeflechte. So wird die generelle Anwendbarkeit des Art. 102 AEUV auf Vertragskonstellationen, in denen Behörden in ihrer Hoheitsträgereigenschaft Verträge mit Unternehmen abschließen, bejaht. Zudem wird die kartellrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen, die Hoheitsträgern vertraglich ein wettbewerbsrelevantes öffentlich-rechtliches Verhalten aufzwingen, untersucht. Eine Einzelfallprüfung einiger bedeutsamer Klauseln führt schließlich zu dem Ergebnis, dass jedenfalls Teile der Host City Contracts kartellrechtswidrig sind.

Wie geht es nun bei Ihnen weiter?

Derzeit absolviere ich mein Rechtsreferendariat beim Landgericht Aachen unter anderem mit Stationen beim Bundeskartellamt (Verwaltungsstation).

Betreuung und mündliche Prüfung

Betreuende/r Professor/in: Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Tag der mündlichen Prüfung: 08.08.2023

Paul Jahn - Digitalisierte Energieversorgung durch dezentrale Akteure - Der Rechtsrahmen Smart-Contract-basierter Prosumeraktivitäten in der Energiewirtschaft

Worum geht es in Ihrer Doktorarbeit?

Ausgehend von den Begriffen des Prosumers – als Ausprägung der Dezentralisierung – und des Smart Contracts – als Ausprägung der Digitalisierung – analysiert die Arbeit, welcher Rechtsrahmen auf digitalisierte und dezentralisierte Energieerzeugungs-, -handels und -verteilstrukturen Anwendung findet. Darauf aufbauend wird hergeleitet, welche Anpassungen notwendig sind, um eine adäquate, aktive Einbindung der Akteure zu ermöglichen und deren Potenziale im Rahmen der Energiewende optimal zu nutzen.

Was sind Ihre zentralen Ergebnisse?

Die Analysen im Rahmen der Arbeit haben gezeigt, dass der geltende Energierechtsrahmen oftmals an zentralisierten Strukturen ausgerichtet ist und dementsprechend Anpassungen nötig sind, um auch kleine, dezentrale Akteure angemessen zu erfassen und ihre Potenziale optimal zu nutzen. So können dezentralisierte Strukturen einen gewichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende als Transformationsprozess leisten.

Wie geht es nun bei Ihnen weiter?

Aktuell bereite ich mich auf die mdl. Prüfung des 2. Examens vor, nachdem ich nun meine Wahlstation im Brüsseler Kartell- und Energierechtsteam von Freshfields Bruckhaus Deringer beendet habe.

Betreuung und mündliche Prüfung

Betreuende/r Professor/in: Prof. Dr. Kreuter-Kirchhof / Prof. Dr. Posser

Tag der mündlichen Prüfung: 20.04.2023

Fabian Landscheidt - Der patentrechtliche Schutz von Daten und seine Grenzen

Worum geht es in Ihrer Doktorarbeit?

Daten verfügen als digitale Güter über enormes Innovationspotential. Die Möglichkeit der Patentierung von Daten ist jedoch bisher weitgehend unerforscht. Ausgehend von einem patentrechtlich definierten Datenbegriff entwickele ich in meiner Arbeit daher praxistaugliche, verfassungskonforme und mit der aktuellen Entscheidungspraxis der deutschen und europäischen Spruchkörper in Einklang stehende Fallgruppen zur Datenpatentierbarkeit. Gleichzeitig durchleuchte ich dabei kritisch die Konzepte der Technizität von Erfindungen sowie der Körperlichkeit von Verfahrens- und Sacherzeugnissen im Grenzbereich zwischen Mensch- und Maschinen-Kommunikation.

Was sind Ihre zentralen Ergebnisse?

1. Daten im patentrechtlichen Sinne sind "maschinenlesbar codierte Informationen" und unterfallen dem  Programmbegriff im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 3 PatG / Art. 52 Abs. 2 lit. c EPÜ.
2. Daten in diesem patentrechtlichen Sinne sind dem Verfahrenserzeugnisschutz nach § 9 S. 2 Nr. 3 PatG / Art. 64 Abs. 2 EPÜ zugänglich, sofern (1) sie im Rahmen eines Verfahrens neu oder abweichend von einer bisherigen Datenstruktur codiert werden, (2) ihr Zweck nicht ausschließlich darin besteht, erfasst, analysiert oder übertragen zu werden, und (3) sie ihre wesentlichen Eigenschaften, namentlich ihre mittelbar-potentielle Wahrnehmbarkeit in üblicher Form, ihre wiederholbare Nutzbarkeit sowie ihre sachlich-technische Prägung nach der Verkehrsauffassung nicht einbüßen.
3. Daten weisen eine "sachlich-technische Prägung" auf, d.h. stellen ein technisches Lösungsmittel dar, wenn sie „computerimplementiert“, also in Verbindung mit einem technischen Mittel beansprucht werden und einen weiteren technischen Effekt auslösen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn (1) durch sie spezifizierte Komponenten des technischen Mittel modifiziert bzw. abweichend adressiert werden, d.h. derart in den Verfahrensablauf einbezogen werden, dass keine bloße Kommunikation (z.B. Anfordern, Verarbeiten, Weitergeben) zwischen den Modulen mehr vorliegt, wenn (2) sie auf technische Gegebenheiten innerhalb des Datenträgers Rücksichtnehmen, was insbesondere dann erfüllt ist, wenn der Verfahrensablauf auf die vorhandenen Rechnerarchitekturen bzw. Ressourcen zugeschnitten ist (z.B. die Rechenleistung, Bildauflösung oder Bildschirmgröße), oder (3) wenn die Daten technische Gegebenheiten außerhalb des technischen Mittels bestimmen können.
4. Informationen stellen ein solches Lösungsmittel jedenfalls dann dar, wenn das ihnen zugrundeliegende Verfahren „computerimplementiert“ beansprucht wird und sie unter Rücksichtnahme auf physiologische Aspekte der menschlichen Informationswahrnehmung, d.h. bestimmte körperliche, objektiv messbare Reaktionen oder Reflexe, die weder bewusst steuer- noch verhinderbar sind wie z.B. die Veränderung der Pupillengröße, die Erhöhung des Herzschlages oder Aktivierung von Schweißdrüsen, zu einer bedienungssichereren und bedienungsfreundlicheren Mensch-Computer-Kommunikation führen.
5. Daten sind dem Erzeugnisschutz gemäß § 9 S. 2 Nr. 1 PatG mangels Körperlichkeit nicht zugänglich.

Wie geht es nun bei Ihnen weiter?

Ich arbeite als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Rechtsanwalt in Berlin mit dem Schwerpunkt im Bereich Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht.

Betreuung und mündliche Prüfung

Betreuende/r Professor/in: Prof. Dr. Jan Busche

Tag der mündlichen Prüfung: 04.04.2023

Leonhard Prange - Verfassungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen polizeilicher Datenübermittlungen an Private

Worum geht es in Ihrer Doktorarbeit?

Die polizeiliche Übermittlung personenbezogener Daten an Private ist von erheblicher Grundrechtsrelevanz für die Betroffenen, da unter anderem kaum Kontrollmöglichkeiten für die weitere Verwendung der übermittelten Daten bestehen. In der Arbeit wird daher die Frage untersucht, ob die derzeitigen bundes- und landespolizeigesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen den sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen.

Was sind Ihre zentralen Ergebnisse?

Unter Berücksichtigung der wesentlichen praktischen Anwendungsfälle entsprechender Datenübermittlungen werden umfassender Überarbeitungs und Neuregelungsbedarf festgestellt und Vorschläge für eine alternative Regelungssystematik erarbeitet.

Wie geht es nun bei Ihnen weiter?

Derzeit absolviere ich das Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Betreuung und mündliche Prüfung

Betreuende/r Professor/in: Prof. Dr. Johannes Dietlein

Tag der mündlichen Prüfung: 13. September 2023

Katharina Thole - Das Risiko von Deckungslücken durch die Wissens- und Verhaltenszurechnung in der D&O-Versicherung

Worum geht es in Ihrer Doktorarbeit?

Als spezielle Art der Haftpflichtversicherung sichern D&O-Versicherungen das persönliche Haftungsrisiko von Managern ab. Ich habe mich gefragt: Wie ver-lässlich ist der angebotene Versicherungsschutz?
Um diese Frage zu klären, habe ich untersucht, wodurch eigentlich Deckungs-lücken im D&O-Versicherungsschutz häufig unbemerkt entstehen und durch welche tatsächlichen und rechtlichen Umstände deren Entstehung begünstigt wird. Verstößt ein Manager selbst gegen seine versicherungsvertraglichen Pflichten, muss ihm klar sein, dass sein Fehlverhalten ihn den Versicherungsschutz kosten kann. Ein häufig unterschätztes Risiko geht deshalb vom zurechenbaren Verhalten Dritter aus, weil die Tatbestände, die eine lückenhafte Absicherung im Schadenfall nach sich ziehen, nicht nur durch eigenes Fehlverhalten, sondern im Wege der Zurechnung auch durch Dritte, etwa die Unternehmensorgane oder auch sonstige handelnde Personen verwirklicht werden können. Um den Zurechnungswegen nachzugehen, habe ich die an der Schnittstelle zwischen Versicherungsvertragsrecht, Gesellschaftsrecht und allgemeinem Schuldrecht angesiedelten Grundlagen der Zurechnung fremden Wissens und Verhaltens in arbeitsteilig organisierten Unternehmen verschiedener Gesellschaftsformen und Konzernangehörigkeiten betrachtet und in den Kontext der D&O-Versicherung gesetzt.

 

Was sind Ihre zentralen Ergebnisse?

Um die mit der Wissens- und Verhaltenszurechnung unzweifelhaft verbundenen Risiken durch eigene Maßnahmen zu verringern sollten möglichst wenige Personen in einer D&O-Police mitversichert werden. Diesen Vorteil haben spezielle Versicherungen zugunsten von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern und Einzelpolicen als Gegenentwurf zur Gruppenpolice. Daneben halte ich es für sinnvoll, die Wissens- und Verhaltenszurechnung nach § 47 Abs. 1 VVG vertraglich vollständig abzubedingen. Um die gefährlichen Anfechtungsfolgen bei der Täuschung durch Dritte einzufangen, muss auf der Rechtsfolgenseite angesetzt werden. Die ex-tunc-Unwirksamkeit des D&O-Versicherungsvertrages nach erfolgreicher Anfechtung muss hingenommen und stattdessen durch eine eigenständige Novationsvereinbarung parallel ein neuer individueller D&O-Versicherungsschutz aufgebaut werden.

Wie geht es nun bei Ihnen weiter?

Durch meine Dissertation bin ich auf sehr interessante Bereiche der mit Financial Lines verbundenen Rechtsprobleme aufmerksam geworden und konnte insbesondere im Bereich von D&O-Versicherungen theoretische Kenntnisse erwerben. Um nach der Theorie auch Erfahrungen in der versicherungsrechtlichen Praxis zu sammeln, habe ich mich für den Anwaltsberuf entschieden. Aktuell arbeite ich als Associate für eine internationale Anwaltskanzlei in Düsseldorf, die u.a. auf Haftungs- und Versicherungsrecht, gerade auch im Bereich D&O, spezialisiert ist. Meinem Dissertationsthema möchte ich in Zukunft auch wissenschaftlich verbunden bleiben.

Betreuung und mündliche Prüfung

Betreuende/r Professor/in: Prof. Dr. Dirk Looschelders

Tag der mündlichen Prüfung: 30.01.2023

Julian Urban - Plattformbasierte Ökosysteme im Kartellrecht - Eine Untersuchung marktübergreifender Machtfaktoren und systemischer Marktszutrittsschranken

Worum geht es in Ihrer Doktorarbeit?

Plattformbasierte Ökosysteme haben im Kartellrecht eine besondere Bedeutung erlangt. Marktübergreifende unternehmerische Strategien, die sich vom Kontext einzelner Märkte lösen, indem sie den Konsumenten ein System komplementärer Produkte und Dienstleistungen anbieten, stellen das auf die Betrachtung einzelner Märkte ausgerichtete Kartellrecht vor besondere Herausforderungen. Die Arbeit untersucht dieses Phänomen und seine Implikationen für die Marktabgrenzung und die Erfassung von Marktmacht.

Was sind Ihre zentralen Ergebnisse

In der Arbeit wird ein kohärentes Verständnis dieser Ökosysteme, indem die die technischen und ökonomischen Zusammenhänge sowie die wettbewerblichen Besonderheiten herausgearbeitet werden. Es wird gezeigt, dass die Machtpotenziale plattformbasierter Ökosysteme nur erfasst werden können, wenn das Gesamtsystem in den Blick genommen, enge Marktgrenzen überwunden und marktübergreifende Interdependenzen berücksichtigt werden. Mit dem Konzept elastischer Marktgrenzen und dem Marktmachtkriterium der marktübergreifenden Tätigkeit werden konkrete Vorschläge entwickelt, die die Erfassung erleichtern. Zudem werden wichtige Schlüsse für die Anwendung des § 19a GWB gezogen.

Wie geht es nun bei Ihnen weiter?

Ich arbeite als Rechtsanwalt im Bereich Kartellrecht in der Kanzlei Hogan Lovells International LLP am Standort in Düsseldorf.

Betreuung und mündliche Prüfung

Betreuende/r Professor/in: Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Tag der mündlichen Prüfung: 16.05.2023

Verantwortlichkeit: