Promotionsanfragen
Wenn Sie sich für eine Promotion bei Prof. Schneider interessieren, können Sie sich gerne jederzeit initiativ bewerben. Bitte beachten Sie folgende Regeln:
Zur Promotion wird grundsätzlich nur angenommen, wer über mindestens ein vollbefriedigendes juristisches Staatsexamen verfügt (9,0 Punkte). Ausnahmen kommen nur für Personen in Betracht, die als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an der Fakultät tätig sind.
In der Regel werden nur Dissertationen von Personen betreut, die bereit sind, einer Tätigkeit am Lehrstuhl nachzugehen (sog. interne Promotion). Eine externe Promotion (ohne Tätigkeit am Lehrstuhl) ist nur dann möglich, wenn mehrere der folgenden Kriterien vorliegen:
hervorragende Studienleistungen
Kontakt zur Lehrstuhlinhaberin während des Studiums, z.B. durch Seminar, SHK-Tätigkeit oder im Schwerpunkt
Zugehörigkeit zu einer unter Promovierten unterrepräsentierten Gruppe (z.B. Erstakademiker, Migrationshintergrund)
Einbindung in den Lehrstuhl durch Teilnahme an Doktorandenseminaren und regelmäßigen Treffen in Düsseldorf
Bereitschaft, eine Lehrstuhltätigkeit aufzunehmen, wenn entsprechende Stellen frei werden.
Anfragen können Sie per E-Mail an den Lehrstuhl richten. Die Anfrage soll eine kurzen akademischen Lebenslauf und die Ergebnisse der Staatsexamina enthalten. Wenn möglich sind schon bei der Anfrage Arbeitsthemen/Problemstellungen zu nennen, die in der Dissertation bearbeitet werden sollen.
Laufende Dissertationsvorhaben (Arbeitstitel):
Ferhat Alsac: Die Strafbarkeit der Zerstörung religiöser Schriften: Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Clara Beckmann Petey: Zum strafprozessualen Schutz von Plattformbetreibern KI-gestützter Therapie-Chatbots.
Lena Böger: Entscheidungsbefugnisse der Polizei über die Beweiserhebung und -verwertung im Strafverfahren am Beispiel von V-Leuten.
Maximilian Boehr: Das BZRG und die Rehabilitierung.
Kai Boxberg: Die Strafbarkeit der rechtsgutsschützenden Intervention.
Neil Goerge: Strafverfahrensgrundrechte und EU-Rechtsetzung: Zum Verhältnis von Opfer- und Beschuldigtenrechten in der gerichtlichen Verhandlung im Mehrebenensystem.
Lisa Harz: Der Beschuldigtenbegriff in Strafverfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft.
Marius Kurtnacker: Hauptverhandlungsunterbrechung und Urteilsfindung.
Florian Nazli: Strafrechtliche Relevanz von Videoaufnahmen bei polizeilichen Maßnahmen.
Alessandra Piscopello: Eine rechtsvergleichende Untersuchung des Beschuldigtenrechts auf unentgeltliche Unterstützung durch einen Sprachmittler im Strafverfahren.
Manuel Richter: Die Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht.
Annika Wahl: Die Anwendung deutschen Strafrechts auf Auslandstaten ohne Erfordernis einer identischen Tatortnorm - Eine kritische Betrachtung des § 5 StGB unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher und internationaler Grundsätze.
Abgeschlossene Promotionsverfahren:
Dirk Jester: Zweifelsfragen des § 398a AO.
Lea Jung: Verständigung im Strafverfahren – aktuelle Rechtslage, bestehende Defizite und mögliche Lösungsansätze.
Mathias Schult: Erhebung und Verwertung von Daten künstlicher Intelligenz zu Lasten des Beschuldigten im Strafprozess – Am Beispiel intelligenter Fahrzeuge.