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Promotionsanfragen

Zur Promotion wird grundsätzlich nur angenommen, wer über mindestens ein vollbefriedigendes juristisches Staatsexamen verfügt (9,0 Punkte). Derzeit werden nur Dissertationen von Personen betreut, die bereit sind, einer Tätigkeit am Lehrstuhl nachzugehen (sog. interne Promotion).  Initiativbewerbungen sind möglich.

Anfragen können Sie per E-Mail an den Lehrstuhl richten. Die Anfrage soll eine kurzen akademischen Lebenslauf und die Ergebnisse der Staatsexamina enthalten. Vor allem sind schon bei der Anfrage Arbeitsthemen/Problemstellungen zu nennen, die in der Dissertation bearbeitet werden sollen.

 

Laufende Dissertationsvorhaben (Arbeitstitel):

Maximilian Boehr: Das BZRG und die Rehabilitierung.

Lukas Braun: Die Möglichkeit zur Vermögensabschöpfung im Anschluss an eine Steuerhinterziehung. Steuerstrafrechtliche Besonderheiten im Hinblick auf die Bestimmung des erlangten Etwas, der Möglichkeit zur Dritteinziehung nach § 73b StGB sowie dem Ausschluss der Einziehung nach § 73e StGB.

Neil Goerge: Das Verhältnis von Opfer- und Angeklagtenschutz in der Hauptverhandlung: Rechtssetzung und Zielkonflikte im Mehrebenensystem.

Lisa Harz: Der Beschuldigtenbegriff in Strafverfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Dirk Jester: Zweifelsfragen des § 398a AO.

Marius Kurtnacker: Hauptverhandlungs­unterbrechung und Urteilsfindung.

Florian Nazli: Strafrechtliche Relevanz von Videoaufnahmen bei polizeilichen Maßnahmen.

Lea Olbert: Verständigung im Straf­verfahren – aktuelle Rechts­lage, bestehende Defizite und mögliche Lösungs­ansätze.

Alessandra Piscopello: Eine rechtsvergleichende Untersuchung des Beschuldigtenrechts auf unentgeltliche Unterstützung durch einen Sprachmittler im Strafverfahren.

Manuel Richter: Die Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht.

Mathias Schult: Erhebung und Verwertung von Daten künstlicher Intelligenz zu Lasten des Beschuldigten im Strafprozess – Am Beispiel intelligenter Fahrzeuge.

Annika Wahl: Die Anwendung deutschen Strafrechts auf Auslandstaten ohne Erfordernis einer identischen Tatortnorm - Eine kritische Betrachtung des § 5 StGB unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher und internationaler Grundsätze.

Verantwortlichkeit: