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Deutsch-österreichisches Austauschseminar

Am 24. und 25.6.2017 fand an der juristischen Fakultät das deutsche-österreichische Austauschseminar zum Verfahrensrecht statt.

Die österreichischen Studierenden besuchten Düsseldorf unter Leitung von Herrn Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber und Herrn Universitätsassistenten Herrn Mag. Daniel Prisching vom Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Karl-Franzens-Universität Graz. Gemeinsam mit den deutschen Studierenden, betreut von Prof. Dr. Katharina Hilbig-Lugani, Kathrin Groth und Félicie Brisson, wurden nach der Auftaktveranstaltung am Freitag Abend am Samstag und Sonntag rechtsvergleichend familienverfahrensrechtliche Themen aus dem Abstammungs-, Ehe- und Kindschaftsrecht betrachtet.

Der Vergleich brachte viele Gemeinsamkeiten, aber ebenso verblüffende Unterschiede und offene Fragen zum Vorschein. Während im deutschen Recht das FamFG von 2009 als umfassende Kodifikation des familiengerichtlichen Verfahrens erkennbare Vorteile gegenüber der früheren deutschen und in Österreich in ähnlicher Weise noch gegebenen Zweigleisigkeit zwischen ZPO-Verfahren und freiwilliger Gerichtsbarkeit/Außerstreitgesetz hat, gibt es in Österreich bereits ein fortschrittliches Fortpflanzungsmedizingesetz – einschließlich erforderlicher gesetzgeberischer Reaktionen im materiellen Abstammungsrecht – , auf das wir in Deutschland noch warten.

Der spannende Austausch soll im Sommersemester 2018 mit einem rechtsvergleichenden Seminar zum Zivilprozessrecht in Wien fortgesetzt werden.

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