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Symposium zum Thema „Internationales Familienrecht und Familienrechtsvergleichung: Neue Herausforderungen durch moderne Familienformen“

Am Donnerstag und Freitag, 14. und 15. September 2017 fand, veranstaltet von Prof. Dr. Katharina Lugani und RiBVerfG Minister a.D. Prof. Dr. Peter M. Huber sowie organisatorisch unterstützt von Frau wiss. Mit. Kathrin Groth und Herrn stud. HK Raphael Hillus, anlässlich des 75. Geburtstags von Prof. Dr. Michael Coester das Symposium „Internationales Familienrecht und Familienrechtsvergleichung: Neue Herausforderungen durch moderne Familienformen“ statt. Die Veranstaltung zog über 100 Teilnehmer aus dem In- und Ausland aus Wissenschaft und Praxis an und berührte eine Reihe spannender und aktueller Themen. 

In den einleitenden Worten am Donnerstagmittag von RiBVerfG Minister a.D. Prof. Dr. Peter M. Huber, em. Prof. Dr. Hans Jürgen Sonnenberger und Frau Prof. Dr. Barbara Veit wurde das familien- und kollisionsrechtliche Lebenswerk von Michael Coester gewürdigt. Die Laudationes waren – ganz im Sinne des Jubilars – knapp gehalten und bereits eine Dreiviertelstunde nach Veranstaltungsbeginn konnte zum fachlichen Teil übergegangen werden. 

Den Auftakt machte Prof. Dr. Matthias Jestaedt, Universität Freiburg, mit einem verfassungsrechtlichen Referat zum Thema „Eltern im Rechtssinne. Identität und Differenz des Eltern-Begriffs von GG und BGB“. Insbesondere seine enge Interpretation des Zwei-Eltern-Dogmas sorgte für Gesprächsstoff. Es folgten Vortrag und Diskussion zum Thema „Familienrecht in Europa – Quo vadis?“ von Prof. Dr. Nina Dethloff, LL.M. (Georgetown) von der Universität Bonn. Frau Dethloff beleuchtete gemeinsame Werte in der familienrechtlichen Gesetzgebung in Europa und legte dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die zunehmende Fokussierung auf die Kindesinteressen. Mit besonders großer Spannung erwartet worden war der Vortrag von Frau Prof. Dr. Marina Wellenhofer, Universität Frankfurt am Main, zum Thema „Grundzüge einer Abstammungsrechtsreform“. Es war, soweit bekannt, der erste Vortrag, der sich vor der einschlägigen Fachöffentlichkeit mit dem Anfang Juli veröffentlichten Abschlussbericht des Arbeitskreises Abstammungsrecht des BMJV auseinandersetzte. Prof. Wellenhofer beleuchtete – überwiegend zustimmend, aber durchaus nicht unkritisch – die zum Teil sehr grundlegenden und modernen Vorschläge des Arbeitskreises. Den letzten Vortrag des Abends hielt Dr. Dr. Jens M. Scherpe MJur (Oxon), MA Cantab., Cambridge. Zum Thema „Moderne Familienformen im englischen Recht“ hielt er die Zuhörer mit spannenden und unterhaltsamen Neuigkeiten von „Brexit Island“ bei Atem. Nach Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner sind diese zurzeit besser gestellt als Ehegatten, weil ihnen ebenfalls noch die civil partnership zur Verfügung steht. Der nachfolgende abendliche Empfang gab umfassend Gelegenheit, alte Bekanntschaften aufzufrischen und neue zu knüpfen. 

Der Freitag begann mit einem ebenfalls ebenso unterhaltsamen wie kritischen Vortrag der DFGT-Präsidentin und VorsRiOLG Dr. Isabell Götz zum Thema „Brücke an Maschinenraum. Auswirkungen von gesetzlichen Reformen und höchstrichterlicher Rechtsprechung in der Praxis“. Das Bild von Brücke und Maschinenraum dürfte auch lange über den Tag in Erinnerung bleiben und viele Zuhörer zu weiteren Wortspielen und Metaphern animieren. Den „Aufruf zur Meuterei“ dürften die anwesenden Vertreter des BMJV mit Interesse vernommen haben. Die nachfolgende Panel-Diskussion: „Wieviele Eltern verträgt ein Kind? Mehrelternfamilien aus rechtlicher und erziehungswissenschaftlicher/sozialwissenschaftlicher Sicht“ von Prof. Dr. Anne Röthel, Bucerius Law School Hamburg, Prof. Dr. Sabine Walper, DJI München und Prof. Dr. Tobias Helms, Universität Marburg, war ein weiteres Highlight des Symposiums, bei dem die drei Vertreter auf dem Panel nicht nur moderne, präzise, interdisziplinäre Sichtweisen auf das Thema präsentierten, sondern sich eine angeregte und spannende Diskussion mit dem Publikum entspann. Nach der Pause schließlich wurden drei Kurzvorträge jüngerer Wissenschaftler zum internationalen Familienrecht, genauer den Güterrechtsverordnungen, gehalten. Prof. Dr. Anatol Dutta, M. Jur. (Oxford), LMU München, referierte zu „Jenseits von Ehemann und Ehefrau – Neue Paarbeziehungsregime in den europäischen Güterrechtsverordnungen“; Prof. Dr. Katharina Lugani zu „Beiträgen der Güterrechtsverordnungen zu allgemeinen Strukturen des EuIPR“ und PD Dr. Robert Magnus, Universität Heidelberg stellte „Einige Überlegungen zum Zuständigkeits- und Kollisionsrecht der EuGüVO“ an. Das Symposium endete mit Schlussworten von Frau Lugani und Herrn Coester.

Die Veranstalter danken der Carl Friedrich von Siemens-Stiftung für die großzügige Unterstützung.

 

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