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Aktuelles

Exkursion zum EuGH

Am Mittwoch, den 04.10.2017 besuchte eine 26-köpfige Gruppe mit Studierenden aus dem Schwerpunktbereich 1 sowie aus dem Seminar „Aktuelle Fragen des Internationalen Privatrechts“ von Frau Professor Dr. Lugani unter Leitung derselben den EuGH in Luxemburg.

Die Verhandlung vor der Zweiten Kammer des Gerichtshofs betraf ein Vorabentscheidungsersuchen des Kammergerichts, bei dem es im Wesentlichen um die Qualifikation des § 1371 BGB aus europäischer internationalprivatrechtlicher Sicht und die Ausweisung des sog. „güterrechtlichen Viertels“ im Europäischen Nachlasszeugnis geht. Die Verhandlung war geprägt von lebhafter Interaktion: So hielten zunächst die jeweiligen Regierungsvertreter von Deutschland, Belgien und Spanien sowie ein Vertreter der Europäischen Kommission ihre Plädoyers. Auffällig war, dass sich die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Beantwortung der Vorlagefragen in den Grundzügen (gewisse Nuancen waren jedoch vorhanden) einig waren, was durch die stetigen Bezüge zu den Ausführungen der jeweiligen Vorredner zum Ausdruck kam. Die fast schon apodiktische Haltung Spaniens stach besonders hervor, die die Kammer und den Generalanwalt Szpunar zu vielen, überaus rechtlich komplexen Nachfragen veranlasste. Die Verhandlung endete mit Schlussplädoyers der Beteiligten und der Ankündigung der Schlussanträge seitens des Generalanwalts für den 13.12.2017.

Im Anschluss daran führte Frau Ruggari, Mitarbeiterin des Besuchsdienstes des EuGH, die Gruppe durch das Gerichtsgebäude und zeigte dabei einige architektonische Besonderheiten auf, so etwa den beeindruckenden Kronleuchter (siehe Foto), der aufgrund seiner „Unendlichkeit“ die Idee einer „ewigen“ Europäischen Union symbolisieren soll.

Den Abschluss bildete eine Einführung in die Arbeits- und Funktionsweise des Gerichtshofs durch Herrn Johannes Ungerer, Referendar bei Generalanwältin Kokott. Herr Ungerer erläuterte ausführlich die Institution „EuGH“ und stellte hierbei Bezüge zur Verhandlung her, indem er z.B. darauf hinwies, dass politische Interessen regelmäßig das Motiv für die Teilnahme der Mitgliedstaaten an den mündlichen Verhandlungen bilden. Von der Verhandlung in Erinnerung blieben auch die vielen Übersetzer in den Dolmetscherkabinen; von den ca. 2000 Mitarbeitern am EuGH, so berichtete Herr Ungerer, sind knapp die Hälfte mit Übersetzungsaufgaben betraut.

Die Freizeit bis zur Rückreise nutzten die Studierenden, um Luxemburg abseits des EuGH zu erkunden.

Unser Dank gebührt Frau Ruggari und Herrn Ungerer für die wunderbare Betreuung vor Ort, dem Freundeskreis der Düsseldorfer Juristischen Fakultät e.V. für die großzügige Unterstützung sowie Frau PD Dr. Mörsdorf von der Universität Mannheim, mit deren Hilfe erst die Exkursion so kurzfristig ermöglicht werden konnte.

Kategorie/n: Startseitenbericht, Lugani
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