Jump to contentJump to search

Aktuelle Informationen zu Studium und Prüfungen für das 2. Semester

2. Semester

Zwischenprüfung

Die bestandene Zwischenprüfung ist sowohl Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung als auch für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung. Die Noten der Zwischenprüfungsklausuren werden bei der Wahl der Schwerpunkte relevant.
Zum Bestehen der Zwischenprüfung müssen drei Zwischenprüfungsklausuren erfolgreich absolviert werden (jeweils eine im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht, Strafrecht, § 28 Abs. 2 JAG NRW)

Erstmalig kann man an der Zwischenprüfung im dritten Semester teilnehmen. Es wird empfohlen, an sämtlichen Zwischenprüfungsklausuren des dritten Semesters teilzunehmen, da es anderenfalls zu Verzögerungen im Studienverlauf kommen kann. Da am Ende des vierten Semesters die Wahl zum Schwerpunktbereich möglich ist, ist es nützlich, zu diesem Zeitpunkt die Zwischenprüfung erfolgreich absolviert zu haben.

Die drei Klausuren werden jeweils binnen einer Woche zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit geschrieben, wobei sichergestellt wird, dass in der vorherigen Woche keine Vorlesungen mehr stattfinden.

Die Zwischenprüfungsklausuren haben eine Bearbeitungszeit von jeweils drei Stunden.

Ja, im November und im Mai gibt es jeweils einen ca. zweiwöchigen Anmeldezeitraum für die Zwischenprüfungsklausuren des jeweiligen Semesters. Nach erfolgter Anmeldung besteht für die entsprechenden Klausuren eine Schreibverpflichtung im entsprechenden Semester.

Nein, man kann sich in jedem Semester für jede Klausur individuell anmelden. Es wird allerdings empfohlen, die Zwischenprüfungsklausuren möglichst schnell zu absolvieren, um nicht zeitliche Verzögerungen beim weiteren Studienverlauf hinnehmen zu müssen.

Im Falle des Nichtbestehens kann man jede Klausur maximal zweimal wiederholen.

Die Prüfungsinhalte ergeben sich aus §§ 3 Abs. 1, 2 ZwPO i.V.m. § 11 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, b und d, Abs. 2 Nr. 7, 9 und 12 JAG NRW
Dies entspricht weitestgehend den Pflichtfachvorlesungen der ersten drei Semester. Ausnahme sind die Vorlesungen im Familienrecht und Erbrecht, deren Inhalte nicht in der Zwischenprüfung abgefragt werden.
Gegenstand der Zwischenprüfungsklausuren sind stets entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Inhalte der in den ersten drei Semestern gelehrten Pflichtfächer (auch wenn die Klausuren im 4. oder späteren Semester absolviert werden)

Propädeutische Klausuren

Im ersten und zweiten Semester werden jeweils zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit drei propädeutische Klausuren (jeweils eine Klausur im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht, Strafrecht) angeboten. Diese dienen der Übung und als Vorbereitung zu den Zwischenprüfungsklausuren im 3. Semester.

Die propädeutischen Klausuren werden in diesem Semester in der Woche vom 05.-09.02.2024 geschrieben.

Es erfolgt eine Benotung, die allerdings ausschließlich der Selbsteinschätzung seiner Leistung dienen soll. Die Noten sind nicht „offiziell“ und tauchen auch nicht in Leistungsübersichten auf. Sie besitzen auch darüber hinaus keine Relevanz für das Studium.

Es besteht keine Pflicht, an den propädeutischen Klausuren teilzunehmen. Allerdings wird es sehr empfohlen, weil diese Klausuren die einzige Möglichkeit darstellen, frühzeitig für die im dritten Semester stattfindenden Zwischenprüfungsklausuren zu üben.

Fremdsprachenveranstaltung / Grundlagenveranstaltung

Der Fremdsprachenschein ist eine Zulassungsvoraussetzung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.

Der Leistungsnachweis in der fremdsprachlichen Veranstaltung kann grundsätzlich während des gesamten Studiums absolviert werden und ist an kein bestimmtes Semester gebunden.

Es wird allerdings empfohlen, den Fremdsprachenschein im ersten Studienjahr zu absolvieren, da in den ersten beiden Semestern die sonstige Studien- und Prüfungsbelastung noch nicht so hoch ist.

Das Angebot kann variieren – in diesem Wintersemester werden Veranstaltungen in französischer, spanischer und italienischer Rechtssprache angeboten.

Im Sommersemester 2024 folgt die Einführung in die englische Rechtssprache. Die dortige Klausur dient gleichzeitig als Qualifikation für den Begleitstudiengang im Anglo-Amerikanischen Recht, das ab dem 3. Semester angeboten wird.

Dies sind Lehrveranstaltungen zu geschichtlichen, philosophischen oder gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagen des Rechts.

Durch eine Klausur (Aufsichtsarbeit) erworbene Grundlagenscheine können als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung genutzt werden (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW) .

Das Angebot variiert – in diesem Wintersemester werden die Vorlesungen „Recht und Nachhaltigkeit“ (Prof. Podszun) und Rechtsphilosophie (Prof. Vasel) angeboten .

Auslandsstudium / Moot Court

Ein Moot ist ein Gerichtsspielwettbewerb, an dem man im Team an einem fiktiven Fall arbeitet und die Interessen seiner „Partei“ vertritt. Hierzu verfasst man in der Regel zunächst einmal Schriftsätze und tritt später als „Anwalt“ in mündlichen Verhandlungen auf.

Es gibt internationale – meist englischsprachige - Moot Courts, in denen Teams der Universitäten gegeneinander antreten und bei denen der Wettbewerb in der Regel ein gesamtes Semester dauert. In diesem Semester konzentriert man sich meist nahezu vollständig auf den Moot Court-Wettbewerb und nimmt nur an wenigen Lehrveranstaltungen im Studium teil.

Außerdem werden in der Fakultät auch sogenannte „Inhouse-Moot Courts“, also fakultätsinterne Moot Courts in deutscher Sprache angeboten. Im vergangenen Jahr haben Prof. Michael einen solchen Moot Court im Öffentlichen Recht und Prof. Preuß im Bürgerlichen Recht angeboten.

Am leichtesten lässt sich ein Auslandsaufenthalt im 5./6. Semester ins Studium integrieren. Nach der bestandenen Zwischenprüfung kann man sein Schwerpunktbereichsstudium flexibel gestalten, so dass es kein Problem ist, wenn man z.B. im 5. Semester keine Lehrveranstaltungen besuchen kann. Außerdem finden im 5./6. Semester deutlich weniger Pflichtfachvorlesungen als in den ersten vier Semestern statt.

Für die internationalen Moot Courts bietet sich das 3. oder 5. Semester an.

Falls man im 5./6. Semester für ein Semester oder ein Jahr ins Ausland gehen möchte, ist der Bewerbungsschluss für das Erasmus-Programm und die Fakultätskooperationen mit der Suffolk University in Boston und der Reichman University in Herzliya (Israel) jeweils am 31.01. im dritten Semester.

Im November findet regelmäßig eine Informationsveranstaltung zu den Angeboten und dem Bewerbungsverfahren für ein Auslandsstudium statt. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Auslandskoordinatorin der Fakultät, Annika Wahl, unter .

Die meisten internationalen Moot Court-Wettbewerbe starten im Herbst, so dass die Teams im Regelfall während des Sommersemesters ausgewählt werden. Die betreuenden Lehrstühle veranstalten meist zu Beginn des Sommersemesters Informationsveranstaltungen und veröffentlichen rechtzeitig Informationen zum Bewerbungsverfahren.

Responsible for the content: