Jump to contentJump to search

Semesterabschluss-Kurzhausarbeiten: Anträge auf Schreibverlängerung oder sonstige nachteilsausgleichende Maßnahmen

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können gem. § 8 Abs. 3 S. 2 ZwPO eine Schreibverlängerung oder sonstige nachteilsausgleichende Maßnahmen beantragen.

Sofern die Beantragung erstmalig erfolgt, wird empfohlen, den Antrag über die Beauftragte für Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu stellen (), möglichst bis zum 28.05.2021.

Bitte teilen Sie der Fachstudienberatung aus organisatorischen Gründen parallel per E-Mail an mit, um welche Semesterabschluss-Kurzhausarbeiten es sich in diesem Sommersemester im Einzelnen handelt.

 

Kategorie/n: Jura, Studium
Responsible for the content: