Am 24. Mai unterzeichneten Vertreter von sieben Versicherungsunternehmen sowie der Dr. Paul-Otto Faßbender Stiftung für Bildung und Wissenschaft im Rektorat die Fördervereinbarung: Das Institut für Versicherungsrecht (IVR) wird jährlich weiter mit insgesamt 165.000 Euro in Forschung und Lehre unterstützt.
Die beteiligten Versicherungsunternehmen ARAG SE, Dr. Paul-Otto Faßbender Stiftung für Bildung und Wissenschaft, Provinzial Versicherung AG, ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, VöV Rückversicherung KöR, Deutsche Rückversicherung Aktiengesellschaft, RheinLand Versicherungs AG sowie ERGO Group AG setzen damit das Ende 2008 begonnene großzügige Engagement fort.
Rektorin Prof. Dr. Anja Steinbeck dankte für die langjährige Unterstützung: „Wir sind sehr glücklich, dass wir mit dem IVR einen Leuchtturm haben, der weit über Düsseldorf hinausstrahlt. Dass das Versicherungsrecht hier besonders gut aufgestellt ist, ist auch der nachhaltigen Förderung der hiesigen Versicherungswirtschaft zu verdanken.“
Dr. Lothar Horbach (RheinLand Versicherungs AG), Vorsitzender des IVR-Beirats, ergänzt: „Mit dem IVR unterstützen wir nicht nur Forschungsprojekte und die exzellente rechtliche Begleitung unserer Themen und unserer Arbeit. Darüber hinaus haben wir auch die Möglichkeit, hervorragend ausgebildete Fachkräfte für unsere Häuser zu gewinnen.“
Bereits in den vorherigen Förderperioden konnte das IVR durch die finanzielle Unterstützung seine Aktivitäten und Forschungsprojekte in erheblichem Umfang aufbauen und ausbauen. Die Verlängerung der Förderung leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, dass das Institut seine erfolgreiche Arbeit fortführen kann. Sie ermöglicht die Fortsetzung seiner Aktivitäten in Forschung und Lehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) auf dem Gebiet des deutschen, europäischen und internationalen Versicherungsrechts.
Das Institut für Versicherungsrecht beschäftigt sich mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung versicherungsrechtlicher Fragestellungen. Schwerpunkte sind das Privatversicherungsrecht und das Versicherungsaufsichtsrecht.
Institutsdirektor Prof. Dr. Looschelders zu der weiteren Zusammenarbeit: „Mit KI und Digitalisierung, unserem neuen Schwerpunkt, gehen für die Versicherungswirtschaft große Herausforderungen einher. Wir werden uns mit der rechtlichen Beurteilung von Selbsttracking in der Krankenversicherung oder der Versicherung von selbstlernenden Systemen beschäftigen. Daneben werden wir den europäischen Markt und das internationalen Versicherungsrecht wie auch das Versicherungsunternehmensrecht verstärkt in den Blick nehmen.“