Kommentar zur Facebook-Entscheidung des OLG Düsseldorf
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 26.8.2019 die aufschiebende Wirkung der Beschwerde von Facebook gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts angeordnet. Die Kartellamtsentscheidung vom Februar gilt als wichtiger Meilenstein für die Ordnung der digitalen Märkte. Das Kartellamt hatte Facebook verpflichtet, Daten von Instagram, WhatsApp und Drittseiten nicht mit den Daten des Dienstes Facebook zu verknüpfen. Mit der Entscheidung des OLG im einstweiligen Rechtsschutz ist die Durchsetzung dieser Entscheidung vorerst gestoppt. Prof. Dr. Rupprecht Podszun hat die wichtige Düsseldorfer Entscheidung für verschiedene Medien, darunter FAZ, Süddeutsche Zeitung, Handelsblatt und Deutschlandfunk sowie ZDNet und TechCrunch eingeordnet. Im Blog des Instituts für Kartellrecht D'Kart hat er ausführlich über den Fall geschrieben. Das Bundeskartellamt hat angekündigt, Beschwerde zum BGH einzulegen.