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Kommentar zur Facebook-Entscheidung des OLG Düsseldorf

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 26.8.2019 die aufschiebende Wirkung der Beschwerde von Facebook gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts angeordnet. Die Kartellamtsentscheidung vom Februar gilt als wichtiger Meilenstein für die Ordnung der digitalen Märkte. Das Kartellamt hatte Facebook verpflichtet, Daten von Instagram, WhatsApp und Drittseiten nicht mit den Daten des Dienstes Facebook zu verknüpfen. Mit der Entscheidung des OLG im einstweiligen Rechtsschutz ist die Durchsetzung dieser Entscheidung vorerst gestoppt. Prof. Dr. Rupprecht Podszun hat die wichtige Düsseldorfer Entscheidung für verschiedene Medien, darunter undefinedFAZundefinedSüddeutsche ZeitungundefinedHandelsblatt und undefinedDeutschlandfunk sowie undefinedZDNet und undefinedTechCrunch eingeordnet. Im Blog des Instituts für Kartellrecht undefinedD'Kart hat er ausführlich über den Fall geschrieben. Das Bundeskartellamt hat angekündigt, Beschwerde zum BGH einzulegen.

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