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Prof. Dr. Podszun: Berufung in die KEK

Prof. Dr. Rupprecht Podszun ist für fünf Jahre als Ersatzmitglied in die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) berufen worden. Das hat die Ministerpräsidentenkonferenz im März beschlossen. Die KEK ist ein im Medienstaatsvertrag vorgesehenes Organ, das die Meinungsvielfalt in Deutschland sichern soll.  Dazu prüft die Kommission, wer sich an bestimmten Medienunternehmen beteiligen darf. Diese Art von Kontrolle tritt für Fernsehsender neben die Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt oder die Europäische Kommission.

"Ich freue mich auf die neue Aufgabe in der KEK", sagt Rupprecht Podszun, der Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist. "Die Länder haben angekündigt, dass das Medienkonzentrationsrecht demnächst reformiert werden soll. Das halte ich angesichts der erheblichen Veränderungen in der Medienbranche für richtig." Podszun will in den Reformprozess auch seine Erfahrungen mit dem Kartellrecht einbringen. Er hat vor seiner wissenschaftlichen Laufbahn zwei Jahre lang im Bundeskartellamt gearbeitet.

Kategorie/n: Fakultät und Institute, Startseitenbericht, Wettbewerb
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