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Begleitstudium zu Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz

Beginn des Begleitstudiums im Sommersemester 2026

Künstliche Intelligenz gehört zu den größten transformativen Faktoren der Gegenwart und erfasst nahezu sämtliche gesellschaftliche Bereiche. Ihr Einsatz stellt auch die Rechtswissenschaft vor große Herausforderungen. Überdies setzt sie das berufliche Anforderungsprofil juristischer Tätigkeiten einem tiefgreifenden Wandel aus. Vor diesem Hintergrund bietet die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität ihren Studierenden (und externen Hörer/-innen) die in dieser Form in Deutschland einzigartige Möglichkeit, den Begleitstudiengang „Rechtsfragen der Künstlichen Intelligenz“ zu absolvieren.

Im Rahmen des Begleitstudiums wird den Studierenden ein Grundverständnis für die Möglichkeiten des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz bei der Rechtsanwendung („Legal Tech“) und für rechtliche Fragen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in zahlreichen Lebensbereichen vermittelt. Der Begleitstudiengang bietet den Studierenden somit eine für ihre berufliche Zukunft wertvolle Zusatzqualifikation.

Das Angebot richtet sich an:

  • Studierende der Juristischen Fakultät der HHU
  • Promotionsstudierende der Juristischen Fakultät der HHU
  • wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen der Juristischen Fakultät der HHU
  • externe Hörer/-innen (unter dem Vorbehalt ausreichender Kapazitäten)

Aufbau und Inhalt

Das Begleitstudium kann in einem Semestern abgeschlossen werden. 

Kern des Begleitstudiums waren bisher spezifisch rechtliche Fragen des Einsatzes von Methoden der Künstlichen Intelligenz. Da die Anwendung Künstlicher Intelligenz den juristischen Berufsalltag immer mehr prägt, wird das Begleitstudium ab diesem Semester in einer Drei-Säulen-Struktur gelehrt. Ausgangspunkt bildet eine Einführung zur Künstlichen Intelligenz, ihren technischen Grundlagen und Anwendungsformaten im juristischen Bereich. Anschließend folgen Veranstaltungen zur KI-Regulierung und zum Datenschutz und schließlich Fragen rund um die Nutzung Künstlicher Intelligenz in den einzelnen Rechtsgebieten. 

Mit dieser Umsetzung soll den Studierenden und weiteren Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Auseinandersetzung von rechtlichen Fragen hinaus auch Digital Skills anzueignen. 

Weitere Informationen zum Inhalt finden Sie unten, im aktuellen Terminplan für das Sommersemester 2026.

Zulassungsverfahren und Teilnahmebescheinigung

Studierende können sich im LSF für die Veranstaltung anmelden. Die Zulassung erfolgt zu Beginn des Semesters. Bei ausreichenden Kapazitäten ist auch eine spätere Anmeldung und Zulassung möglich. Externe Hörer/-innen können sich per E-Mail  bewerben und werden – sofern die Kapazitäten ausreichen – zugelassen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungsleistung wird ein Zertifikat über die Teilnahme an dem Begleitstudium und die erbrachte Leistung erteilt. 

Aufbau und Durchführung des Begleitstudiums werden von der Dr. Paul-Otto Faßbender Stiftung für Bildung und Wissenschaft finanziell ermöglicht.