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Begleitstudium zu Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz

Künstliche Intelligenz gehört zu den größten transformativen Faktoren der Gegenwart und erfasst nahezu sämtliche gesellschaftliche Bereiche. Ihr Einsatz stellt auch die Rechtswissenschaft vor große Herausforderungen. Überdies setzt sie das berufliche Anforderungsprofil juristischer Tätigkeiten einem tiefgreifenden Wandel aus. Vor diesem Hintergrund bietet die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität ihren Studierenden (und externen Hörer/-innen) die in dieser Form in Deutschland einzigartige Möglichkeit, den Begleitstudiengang „Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz“ zu absolvieren.

Der Begleitstudiengang findet jährlich beginnend im Sommersemester statt und wird im darauffolgenden Wintersemester fortgeführt und abgeschlossen. Im Rahmen des Begleitstudiums wird den Studierenden ein Grundverständnis für die Möglichkeiten des Einsatzes von künstlicher Intelligenz bei der Rechtsanwendung („Legal Tech“) und für rechtliche Fragen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz in zahlreichen Lebensbereichen vermittelt. Der Begleitstudiengang bietet den Studierenden somit eine für ihre berufliche Zukunft wertvolle Zusatzqualifikation.

Das Angebot richtet sich an:

  • Studierende der Juristischen Fakultät der HHU
  • Promotionsstudierende der Juristischen Fakultät der HHU
  • wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen der Juristischen Fakultät der HHU
  • externe Hörer/-innen (unter dem Vorbehalt ausreichender Kapazitäten)

Aufbau und Inhalt

Das Begleitstudium kann in zwei Semestern abgeschlossen werden. 

Kern des Begleitstudiums ist die Veranstaltungsreihe „Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz“. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden spezifisch rechtliche Fragen des Einsatzes von Methoden der künstlichen Intelligenz behandelt. Die behandelten Themenkomplexe reichen dabei von rechtstheoretischen und rechtsethischen Grundfragen über grundlegende Fragestellungen in allen Rechtsgebieten bis hin zu konkreten Implikationen für verschiedene, insbesondere wirtschaftsbezogene Rechtsbereiche.

Parallel zu den rechtlichen Veranstaltungen ist es empfehlenswert, sich im technischen Bereich weiterzubilden. Dafür kann auf die Veranstaltung „KI für alle“ des HeiCAD zugegriffen werden. Der Kurs setzt keine Vorkenntnisse in der Informatik voraus und soll eine verständliche Einführung in den Themenkomplex künstliche Intelligenz ermöglichen.

Im rechtlichen Kurs werden die folgenden Themen behandelt:

  • Rechtstheoretische Grundfragen des Einsatzes von KI
  • KI als Herausforderung für das Recht
  • KI und Datenschutz
  • Regulierung von KI
  • Betriebswirtschaftliche Aspekte der Nutzung von KI im Recht
  • Grundfragen des Privatrechts: KI und BGB
  • Grundfragen des Strafrechts: KI aus Sicht von StGB und StPO
  • Wirtschaftsrechtliche Fragen der KI
  • KI und Urheberrecht
  • KI und innere Sicherheit: Polizeirecht
  • KI und äußere Sicherheit: Autonome Waffensysteme
  • KI und Energierecht
  • KI und Steuerrecht
  • Digitalisierung und Legal Tech in Verwaltung und Rechtsprechung
  • Einsatz von Legal-Tech in der Rechtsberatung

Weitere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie in der Inhaltsübersicht.

Zulassungsverfahren und Teilnahmebescheinigung

Studierende können sich im LSF für die Veranstaltung anmelden. Die Zulassung erfolgt zu Beginn des Semesters. Bei ausreichenden Kapazitäten ist auch eine spätere Anmeldung und Zulassung möglich. Externe Hörer/-innen können sich per   bewerben und werden – sofern die Kapazitäten ausreichen –zugelassen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungsleistung wird ein Zertifikat über die Teilnahme an dem Begleitstudium und die erbrachte Leistung erteilt. 

Aufbau und Durchführung des Begleitstudiums werden von der Dr. Paul-Otto Faßbender Stiftung für Bildung und Wissenschaft finanziell ermöglicht.

Verantwortlichkeit: