Begleitstudium zu Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz
Künstliche Intelligenz gehört zu den größten transformativen Faktoren der Gegenwart und erfasst nahezu sämtliche gesellschaftliche Bereiche. Ihr Einsatz stellt auch die Rechtswissenschaft vor große Herausforderungen. Überdies setzt sie das berufliche Anforderungsprofil juristischer Tätigkeiten einem tiefgreifenden Wandel aus. Vor diesem Hintergrund bietet die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität ihren Studierenden (und externen Hörer*innen) die in dieser Form in Deutschland einzigartige Möglichkeit, den Begleitstudiengang „Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz“ zu absolvieren.
Der Begleitstudiengang findet jährlich im Wintersemester statt. Im Rahmen des Begleitstudiums wird den Studierenden ein Grundverständnis für die Möglichkeiten des Einsatzes von künstlicher Intelligenz bei der Rechtsanwendung („Legal Tech“) und für rechtliche Fragen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz in zahlreichen Lebensbereichen vermittelt. Der Begleitstudiengang bietet somit den Studierenden eine für Ihre berufliche Zukunft wertvolle Zusatzqualifikation.
Das Angebot richtet sich an:
- Studierende der Juristischen Fakultät der HHU
- Promotionsstudierende der Juristischen Fakultät der HHU
- wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Juristischen Fakultät der HHU
- externe Hörer*innen (unter dem Vorbehalt ausreichender Kapazitäten)
Aufbau und Inhalt
Das Begleitstudium kann in einem Semester abgeschlossen werden und gliedert sich in einen verpflichtenden und einen optionalen Teil.
Kern des Begleitstudiums ist die Veranstaltungsreihe „Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz“ (3 SWS). Im Rahmen dieser Veranstaltung werden spezifisch rechtliche Fragen des Einsatzes von Methoden der künstlichen Intelligenz behandelt. Die behandelten Themenkomplexe reichen dabei von rechtstheoretischen und rechtsethischen Grundfragen über grundlegende Fragestellungen in allen Rechtsgebieten bis hin zu konkreten Implikationen für verschiedene, insbesondere wirtschaftsrechtliche Rechtsbereiche.
Parallel zu den rechtlichen Veranstaltungen ist es empfehlenswert, sich im technischen Bereich weiterzubilden. Dafür kann auf die in der Mediathek bereitstehende Veranstaltung „KI für alle“ zurückgegriffen werden. Der Kurs setzt keine Vorkenntnisse in der Informatik voraus und soll eine verständliche Einführung in den Themenkomplex künstliche Intelligenz ermöglichen.
Im rechtlichen Kurs werden die folgenden Themen behandelt:
- Grundfragen des Privatrechts: KI und BGB
- Grundfragen des Strafrechts: KI aus Sicht von StGB und StPO
- Grundfragen des öffentlichen Rechts: KI und GG, KI und allgemeines Verwaltungsrecht
- Rechtsethische Fragen der KI (insbesondere: Datenethik und algorithmische Systeme)
- Rechtstheoretische Fragen der KI
- KI in der rechtlichen Praxis
- Einsatz von Legal-Tech in der Rechtsberatung
- Betriebswirtschaftliche Aspekte der Nutzung von KI im Recht
- KI und Datenschutz
- Wirtschaftsrechtliche Fragen der KI
- KI und Unternehmensrecht
- KI und Urheberrecht
- KI und innere Sicherheit: Polizeirecht
- KI und äußere Sicherheit: Autonome Waffensysteme
- KI und Energierecht
- KI und Versicherungsrecht
- KI und Steuerrecht
Weitere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie in der Inhaltsübersicht. Am Ende der Veranstaltungsreihe wird eine Klausur angeboten.
Zulassungsverfahren und Teilnahmebescheinigung
Studierende können sich im LSF für die Veranstaltung anmelden. Die Zulassung erfolgt zu Beginn des Semesters. Bei ausreichenden Kapazitäten ist auch eine spätere Anmeldung und Zulassung möglich. Externe Hörer/-innen können sich per Email an bewerben und werden sofern die Kapazitäten ausreichen zugelassen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungsleistung wird ein Zertifikat über die Teilnahme an dem Begleitstudium und die erbrachte Leistung erteilt.
Aufbau und Durchführung des Begleitstudiums wird von der Dr. Paul-Otto Faßbender Stiftung für Bildung und Wissenschaft finanziell ermöglicht.