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Promotion

Promotionsanfragen

Eine Promotion ist thematisch in allen Bereichen des öffentlichen Rechts möglich. Als Doktorand/in wird dabei nach der Promotionsordnung der Fakultät grundsätzlich nur angenommen, wer über mindestens ein vollbefriedigendes juristisches Staatsexamen verfügt (9,0 Punkte). Die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät finden Sie undefinedhier.

Die Anfrage zur Betreuung einer Promotion soll neben einem kurzen akademischen/beruflichen Lebenslauf die Ergebnisse der Staatsexamina sowie die weiteren üblichen Unterlagen (z.B. Kopie der Examenszeugnisse und des Abiturzeugnisses) enthalten.

Insbesondere sollen bei einer Bewerbung mögliche Arbeitsthemen oder Problemstellungen benannt werden, die die/der Bewerber/in als Dissertation bearbeiten möchte.

Bitte richten Sie Ihre Anfragen postalisch an Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof.

Verantwortlichkeit: